Schmerzengeld für Eltern
Schreiendes Baby im Spital mit "Benzos" ruhiggestellt
Kurz nach der Geburt wurde bei einem Säugling eine hohe Dosis Benzodiazepine festgestellt. Die Eltern klagten das Spital, nun gibt es eine Einigung.
Ein erschreckender Vorfall im Sommer 2021 führte nun zu einem Prozess: Ein Säugling war im Stadtspital Dornbirn (Vbg.) stark schreiend zur Welt gekommen. Wenig später rührte sich das Baby kaum mehr.
Das Neugeborene wurde in das Landeskrankenhaus Feldkirch überstellt, dort stellten die Ärzte eine hohe Dosis Midazolam (gehört zur Gruppe der Benzodiazepine, Anm.) im Körper des Kindes fest, berichtet der ORF. Laut Gutachten war die Dosis sogar hochgiftig.
24.000 Euro Schmerzengeld für Eltern
Wer dem Baby das Beruhigungsmittel verabreicht hat, ist unklar. Fix hingegen ist, dass es im Spital passiert sein muss – das würden Blutproben des Kindes und der Mutter zu verschiedenen Zeitpunkten nach der Geburt zeigen, erklärte der Rechtsanwalt der Eltern, Patrick Beichl, dem ORF.
Aufgrund einer Einigung – Eltern und Kind haben insgesamt 24.000 Euro Schmerzengeld erhalten – wurde das Verfahren nun ruhend gestellt. "Natürlich ist das ein Stück weit ein Schuldeingeständnis, wenn man bezahlt. Ansonsten hätte man ja nichts zahlen müssen", meinte der Jurist. Die Stadt Dornbirn hat zudem rund 10.000 Euro an Verfahrenskosten übernommen.
Neues Gutachten in einem Jahr
Dem heute dreijährigen Kind geht es soweit gut, da aber Spät- und Dauerfolgen nicht ausgeschlossen werden können, wird in einem Jahr ein weiteres Gutachten über den Gesundheitszustand erstellt. Die Eltern könnten dann etwaige künftige Schäden geltend machen.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein Säugling wurde kurz nach der Geburt im Stadtspital Dornbirn mit einer hohen Dosis des Beruhigungsmittels Midazolam, einem Benzodiazepin, ruhiggestellt, was zu einem Prozess führte
- Die Eltern erhielten 24.000 Euro Schmerzengeld und das Verfahren wurde ruhend gestellt, während die Stadt Dornbirn zusätzlich 10.000 Euro an Verfahrenskosten übernahm; das Kind ist heute drei Jahre alt und es wird in einem Jahr ein weiteres Gutachten über seinen Gesundheitszustand erstellt