Unrechtmäßige Inanspruchnahme

Syrer bezog 200.000 € Mindestsicherung – Anklage!

Weil er auch einen türkischen Pass besitzt, soll ein Syrer (62) zehn Jahre lang unrechtmäßig Mindestsicherung bezogen haben. Er muss vor Gericht.

Österreich Heute
Syrer bezog 200.000 € Mindestsicherung – Anklage!
Der Syrer besitzt auch die türkische Staatsbürgerschaft – das bringt ihn nun vor Gericht (Symbolbilder).
Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com, iStock/Getty

Ein zufälliger Fund seines türkischen Passes brachte einen Syrer (62) nun auf die Anklagebank am Landesgericht Eisenstadt (Bgld.). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ging davon aus, dass der Mann eigentlich türkischer Staatsbürger ist und leitete daher die Aberkennung des Asylstatus ein.

Weil er zudem fast zehn Jahre lang Mindestsicherung in der Höhe von insgesamt 197.340 Euro bezogen hatte, musste sich der 62-Jährige nun auch wegen unrechtmäßiger Inanspruchnahme von sozialen Leistungen verantworten, berichtet die "BVZ".

Lebensmittelpunkt in Syrien

Der Familienvater soll laut eigenen Angaben seinen Lebensmittelpunkt in Syrien gehabt und dort ein Geschäft betrieben haben. 2013 flüchtete er vor dem Krieg, kam nach Österreich. Zuerst war der Mann im Erstaufnahmezentrum in Traiskirchen (NÖ) untergebracht, anschließend in einer burgenländischen Flüchtlingsunterkunft.

"Ich wurde verfolgt, so wie alle anderen Syrer auch, die hierhergekommen sind. Ich suchte um Asyl an und habe diese Unterstützung bekommen", erklärte der 62-Jährige vor Gericht. Von August 2014 bis Jänner 2024 bezog er Mindestsicherung in der Höhe von maximal 1.400 Euro sowie Leistungen aus der Krankenversicherung.

Angeklagter besitzt türkische Staatsbürgerschaft

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er bei den Behörden falsche Angaben bezüglich seiner Staatsbürgerschaft gemacht hat. Weil seine Mutter Türkin war, besitzt der 62-Jährige neben der syrischen auch die türkische Staatsbürgerschaft. Zuletzt sei er vor eineinhalb Jahren in der Türkei gewesen, meinte der Angeklagte, der in Österreich nur sporadisch berufstätig war. Seine Frau und seine Kinder seien ausschließlich syrische Staatsbürger.

"Sagte Ihnen jemand, dass man jede Staatsangehörigkeit angeben muss?", fragte die Richterin. "Mir wurde gesagt, ich soll exakt antworten", erwiderte der 62-Jährige, der sich nicht schuldig bekannte. Wie die "BVZ" berichtet, reichte seine Anwältin Beschwerde gegen die Aberkennung des Asylstatus' ein, das Verfahren läuft noch. Ihr Mandant habe einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel, die Behörde habe ihm subsidiären Schutz gewährt.

Prozess wurde vertagt

Da die Richterin den Ausgang des Fremdenrechtsverfahrens abwarten will, wurde der Prozess vertagt. Bei Bedarf wird noch eine Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft befragt, bei der der Angeklagte den Antrag auf Mindestsicherung gestellt hatte. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Strafe mit bis zu drei Jahren Haft.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 62-jähriger Syrer steht vor Gericht, weil er zehn Jahre lang unrechtmäßig Mindestsicherung in Höhe von fast 200.000 Euro bezogen haben soll, weil er auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt
    • Der Prozess wurde vertagt, da die Richterin den Ausgang des Fremdenrechtsverfahrens abwarten will; im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft
    red
    Akt.