Politik
Härtere Strafen für Masken-Sünder beschlossen
Ab dem 8. Februar werden einige Bereiche gelockert. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht sind härtere Strafen zu erwarten.
Ab dem 8. Februar dürfen Schulen, Handel, körpernahe Dienstleister und Museen wieder öffnen. Für jeden Bereich gelten jedoch strenge Sicherheitsvorkehrungen. So ist im Handel nur eine Person pro 20 qm zugelassen. In den Geschäften und Schulen gilt wie in den Öffis eine FFP2-Maskenpflicht.
90 Euro bei Verstößen
Auch im Privatbereich gelten weiterhin strenge Regeln. Treffen sind verboten, maximal eine Bezugsperson ist erlaubt. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden künftig ganz schön teuer, hier wurden die Strafen auf 90 Euro erhöht. Bisher galt ein Organstrafmandat von 25 Euro.
In den Wiener Linien wurden bis Freitag 19 Strafen wegen Verstößen gegen die FFP2-Maskenpflicht verhängt. Die Gesundheitsbehörden kontrollieren stichprobenartig in den Supermärkten und Geschäften.