Es ist fix: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss ins Gefängnis – für 4 Jahre.
Nach jahrelangem rechtlichen Tauziehen um den BUWOG-Skandal ist jetzt am Dienstag, dem 25. März 2025 um 10.00 Uhr ein Urteil gefallen. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss ins Gefängnis, das hat die letzte Instanz, der Oberste Gerichtshof nun entschieden, sein Urteil wurde aber zum Teil aufgehoben, er muss für 4 Jahre ins Gefängnis. Seine Strafe wurde also halbiert, der Schuldspruch zur Urkundenfälschung wurde aufgehoben.
Für Grasser bedeutet das, dass er nun eine Haftstrafe von vier Jahren absitzen muss. In welches Gefängnis er kommt, ist noch unbekannt – darüber muss erst entschieden werden. Nach "Heute"-Information dürfte es aber Simmering werden, wo auch schon ÖVP-Innenminister Ernst Strasser gesessen ist.
Die anderen Urteile: Meischberger 3,5 Jahre; Karl Petrikovics 12 Monate; Wicki 8 Monate, Hochegger 3 Jahre.
Bereits 2020 ist ein entsprechendes Urteil nach nicht weniger als 169 Prozesstagen gefallen. Die Wiener Strafrichterin Marion Hohenecker und die Schöffen verurteilten Grasser zu acht Jahren Gefängnisstrafe, seinen Trauzeugen Walter Meischberger zu sieben und dessen Geschäftspartner Peter Hochegger zu sechs Jahren.
Bereits in der vergangenen Woche haben Grasser, sein Trauzeuge Meischberger und drei weitere Angeklagte zwei Tage im Justizpalast zugebracht, um die Einsprüche gegen das Urteil vorzubringen.
Der Fünfer-Senat des OGH hat aber nicht ganz zu ihrer Gunst entschieden, sondern sich teilweise an das Gutachten der obersten Staatsanwaltschaft, der Generalprokuratur, gehalten. Darin hieß es, dass man die Bestätigung der gefällten Urteile empfiehlt.
Konkret ging es um eine Versteigerung im Jahr 2004. Damals wurden 60.000 Wohnungen bei einer Versteigerung um 961 Millionen Euro an die Immofinanz verkauft. Ein Konkurrent, die CA Immo, wäre bereit gewesen, maximal 960 Millionen Euro zu bieten. Für Beobachter ging die Sache etwas zu knapp aus, der Unterschied betrug immerhin nur 1 Million Euro.
Dass es sich um einen Zufall handelte, wollte auch das Gericht nicht einsehen, vor allem weil es auch eine Provisionszahlung von 9,61 Millionen Euro an Meischberger und seinen Geschäftspartner Peter Hochegger gab. Davon sollen aber nicht nur die beiden profitiert haben, sondern auch Immo-Experte Ernst Karl Plech und eben Karl-Heinz Grasser.
Für Anklagebehörde und Gericht war es zudem ausreichend erwiesen, dass es nur eine Person geben kann, die Meischberger das maximale Angebot von CA Immo verraten hat, nämlich Grasser.