Politik
GIS, Nehammer-Rücktritt – jetzt starten 7 Volksbegehren
Insgesamt sieben Volksbegehren können ab Montag unterschrieben werden. In einem wird der Rücktritt von Bundeskanzler Karl Nehammer gefordert.
Insgesamt sieben Volksbegehren liegen ab Montag österreichweit auf. Der Eintragungszeitraum läuft bis 24. April. Unterzeichnet werden können die Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online. Ab 100.000 Unterschriften muss das jeweilige Anliegen im Parlament behandelt werden.
Sommerzeit soll beibehalten werden
Ein Volksbegehren fordert die "Beibehaltung der Sommerzeit". Diese soll als "Normalzeit" das ganze Jahr über gelten. Bereits 2019 stimmte das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit dafür, die Zeitumstellung abzuschaffen. Umgesetzt wurde der Beschluss aber noch nicht, da sich die Mitgliedstaaten nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen konnten.
Ein anderes Anliegen setzt sich für die "Unabhängigkeit der Justiz" ein. Konkret wird u.a. die Wiedereinführung von Untersuchungsrichtern sowie die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft gefordert. Das von der gleichen Gruppe rund um Rechtsanwalt Marcus Hohenecker initiierte "Lieferkettengesetz Volksbegehren" fordert den Beschluss eines solchen.
Das Volksbegehren "Bargeld-Zahlung: Obergrenze Nein!" spricht sich für den Beschluss "eines Bundes(Verfassungs)gesetzes zur dauerhaften Absicherung von uneingeschränkten Bargeldzahlungen" aus.
Keine Gebühren und Abgaben für den ORF
Weiters hofft ein Volksbegehren unter dem Titel "GIS Gebühren Nein" auf zahlreiche Unterschriften. Die Initiatoren fordern sämtliche allgemeine Gebühren und Abgaben zur Finanzierung des ORF zu beseitigen.
Von Robert Marschall wurde das Volksbegehren "Nehammer muss weg!" eingebracht. Als Gründe dafür nennt er unter anderem "die von ihm angestrebte Impfpflicht, das Vorgehen der Polizei gegen das friedliche Volk und der Terroranschlag vom 2.11.2020".
Das Begehren "Echte Demokratie - Volksbegehren", ebenfalls von Marschall, spricht sich unter anderem für Volksabstimmungen, die durch das Volk einleitbar sind (zum Beispiel durch Volksbegehren), und ein Wahlrecht ohne Prozenthürden aus.