Politik
Gericht legt neuen Termin für Grasser-Urteil fest
Nach einer Corona-Verschiebung hat die Urteilsverkündung im Buwog-Prozess einen neuen Termin Anfang Dezember.
Sie wird seit langem erwartet, jetzt steht sie kurz bevor: Die Urteilsverkündung im Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte. Das Urteil rund um Korruptionsverdacht bei der Bundeswohnungsprivatisierung ("Strafsache Buwog") fällt am Freitag, dem 4. Dezember, ab 10.30 Uhr. Das kündigte das Landesgericht für Strafsachen Wien am Freitag an. Die Verhandlung findet im Großen Schwurgerichtssaal statt.
Prozess seit 2017
Richterin Marion Hohenecker hatte am 12. Dezember 2017 einen der größten Korruptionsprozesse der Zweiten Republik eröffnet, er lief bis vor Kurzem. 825 Seiten ist die Anklage dick, zehn Jahre lang wurde ermittelt.
Die Bundeswohnbaugesellschaften wurden unter dem damaligen Finanzminister Grasser privatisiert. Lobbyist Peter Hochegger und Grassers Trauzeuge Walter Meischberger kassierten fast zehn Millionen Euro Provision. Soviel steht fest. Das Gericht muss nun klären, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Nun steht das Gericht vor der Beantwortung der Frage, ob Grasser den entscheidenden Tipp gegeben hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
168 Tage wurde im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts verhandelt, die wirklich große Überraschung blieb, mit einer Ausnahme, aus. Ein Angeklagter, Ex-Raiffeisen OÖ-Chef Ludwig Scharinger, ist bereits verstorben, zwei weitere Angeklagte waren krankheitsbedingt nur teilweise anwesend. Geprägt waren die Prozesstage von einer freundlichen, aber sehr konsequenten Verhandlungsführung durch Richterin Hohenecker, die immer wieder mit ihrer beeindruckenden Kenntnis des Aktes überraschte.
Was bisher geschah
Grasser, der sich wie Meischberger als Opfer einer übermotivierten und linkslastigen Staatsanwaltschaft sieht und stets seine Unschuld beteuerte, begann seine Verteidigungsstrategie mit einem Frontalangriff auf Hohenecker, abzielend auf Grasser-kritische Tweets ihres Ehemannes. Hohenecker zeigte sich davon gänzlich unbeeindruckt, und im Laufe des Verfahrens wurde der Ton seiner beiden Anwälte ihr gegenüber zusehends freundlicher.
Grasser und Anderen drohen im schlimmsten Fall zehn Jahre Haft, es ist davon auszugehen, dass zumindest Grasser und Meischberger bei einer Verurteilung Einspruch einlegen werden. Neben schwedischen Gardinen drohen den Angeklagten noch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Neben der Republik hat sich auch noch die CA Immo und die Telekom Austria als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen.
Die CA Immo war im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen (Buwog und anderen) unterlegen, laut Anklage weil Grasser - vereinfacht gesagt - dem Konkurrenten Immofinanz verraten haben soll, wie viel die CA Immo bietet. Im zweiten Anklagestrang geht es um die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Hier soll sich Grasser laut Staatsanwaltschaft so lange quer gelegt haben, bis Schmiergeld geflossen ist. Grasser bestreitet beides vehement.