Politik

Gender-Debatte – erstes Gesetz nur noch weiblich

Die Gender-Debatte geht weiter: Justizministerin Zadic will nun erstmals die rein weibliche Form als Überbegriff in einem Gesetzestext verwenden.

Heute Redaktion
Alma Zadic möchte mit der weiblichen Form als Überbegriff für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen.
Alma Zadic möchte mit der weiblichen Form als Überbegriff für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen.
Denise Auer ("Heute"-Montage)

Erst kürzlich sorgten die neuen Gender-Regeln der schwarz-blauen Regierung in Niederösterreich für Kritik und auch im ORF gab es Aufregung um das Thema Gendern.  

Im Gesetzestext zur "Flexiblen Kapitalgesellschaft" wird nun zum ersten Mal nur die weibliche Form verwendet. Es wird hier von "Gesellschafterinnen", "Geschäftsführerinnen" und "Mitarbeiterinnen" gesprochen. Männer seien mit dieser Formulierung mit gemeint, wie ein eigener Paragraf erklärt. 

Hier ein Auszug aus dem neuen Gesetzestext. Die männliche Form fehlt komplett.
Hier ein Auszug aus dem neuen Gesetzestext. Die männliche Form fehlt komplett.
zvg

Zadic will Geschlechtergerechtigkeit verbessern

"Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise", heißt es in dem Gesetzestext. 

Die Justizministerin Alma Zadic (Grüne) möchte somit einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit leisten. "Denn Sprache beeinflusst unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln“, so Zadic. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt fordert jedoch die Verwendung von Paarformen, also zum Beispiel "Gesellschafterinnen und Gesellschafter".

Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sieht in der Schreibweise keine Verfassungswidrigkeit. Prinzipiell befürwortet er das Gendern, ist aber der Meinung, man könne auch einfach die Paarform verwenden.

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