Politik
Grüne Ministerin ordnet wieder Umstieg auf Öl an
Um den Gasverbrauch zu reduzieren, greift die Politik ein. Die Industrie muss auf andere Energieträger umrüsten, der Staat kommt für die Kosten auf.
Die Gas-Krise verschärft sich in Österreich zusehends. Auch wenn die Politik zu kalmieren versucht: Dass an einem einzigen Tag sowohl Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) als auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zu themenspezifischen Gipfeln laden, spricht Bände.
Wie dramatisch und volatil die Situation ist, zeigt auch der Umstand, dass in der offiziellen Mitteilung des Klimaministeriums davon die Rede ist, dass die Frühwarnstufe "vorerst" bestehen bleibe. "Laut Auskunft von OMV und der zuständigen Behörde E-Control ist die Versorgung derzeit sichergestellt", heißt es. Auch Gewessler selbst, zeigte sich am Dienstag beim Pressestatement besorgt.
Man habe es mit einer unsicheren Situation zu tun, so die Politikerin. "Ich kann nicht prognostizieren, wie sich Wladimir Putin und Gazprom verhalten werden", erklärte sie. Besonders brisant: Ab 11. Juli soll die Gas-Pipeline Nord Stream 1 für zehn Tage gewartet werden – dies sei von langer Hand geplant, so die Politikerin. ABER: Niemand wisse, ob sie im Anschluss wieder wie geplant ans Netz geht. Es dürfe keine Illusion darüber geben, dass der russische Präsident Wladimir Putin, Gas als strategisches Mittel gegen den Westen einsetze, wiederholte die grüne Ministerin ein weiteres Mal.
Umrüstung auf Öl, die Republik zahlt
Wie groß der Wunsch nach der Unabhängigkeit von russischem Gas ist, zeigt auch eine Maßnahme, die ohne der außergewöhnlichen Umstände von einer grünen Ministerin so wohl nicht zu erwarten wäre. Denn als "Vorsorge" bereite die Bundesregierung eine erste Energielenkungsmaßnahme vor.
Großverbrauchern – also Industrieanlagen, Kraftwerke und Fernheizwerke – wird angeordnet, ihre Anlagen für den Betrieb mit alternativen Energieträgern – vor allem Öl – zu ertüchtigen, sofern das technisch und wirtschaftlich vor dem kommenden Winter machbar ist. Im Fall stark reduzierter Gaslieferungen können Anlagen weiterhin in Betrieb bleiben und die vorhandenen Gasreserven halten länger vor.
Eine entsprechende Verordnung auf Basis des Energielenkungsgesetzes wird ausgearbeitet, in Begutachtung gehen und dem Energielenkungsbeirat behandelt. Danach wird sie dem Hauptausschuss des Nationalrates zum Beschluss vorgelegt. Da es sich um eine Energielenkungsmaßnahme handelt, werden die Kosten für die Ertüchtigung den betroffenen Unternehmen ersetzt. Offen ist, wann die entsprechende Verordnung vorliegt. Laut Gewessler soll dies noch Ende des Monats der Fall sein.