Schon seit Juli geht die Stadt Wien stärker gegen illegale Kurzzeitvermietung vor. Denn immer mehr Wohnungen werden in großen Städten für sehr kurze Zeiträume vermietet, dieser Trend zeichnet sich auch international ab.
"Mit der Bauordnungsnovelle ist es uns gelungen, den internationalen Trend zur Kurzzeitvermietung von dringend benötigtem Wohnraum zu regulieren. Es war immer klar, dass wir den ursprünglichen Gedanken der Vermietung der eigenen vier Wände - während einer Abwesenheit wie einer längeren Reise - bewahren wollen", so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). Es dürfe allerdings nicht dazu kommen, dass in bestimmten Grätzln Wohnungen im großen Stil dem Wohnmarkt entzogen werden. Das sei mit den 90 Tagen sehr gut gelungen, so Gaál.
Durch die jüngste Bauordnungsnovelle untersagt die Stadt Wien kurzfristige Vermietungen von Wohnungen, wenn die Mietdauer von 90 Tagen im Jahr überschritten wird. Bis Ende 2024 gingen insgesamt 337 Anzeigen bei der Baupolizei ein. Die meisten Anzeigen gab es in der Leopoldstadt mit 44. Dahinter liegen die Innere Stadt mit 33 Anzeigen sowie Landstraße mit 28.
Geht eine Anzeige ein, wird zu allererst eine Internetrecherche eingeführt. Dabei sucht das Team zur Kontrolle von Kurzzeitvermietunge nach Angeboten auf Plattformen wie "AirBnB" oder "Booking.com". Zusätzlich findet in den meisten Fällen eine persönliche Begutachtung vor Ort statt. Dabei werden dann die betroffenen Wohneinheiten mit den Internet-Angeboten abgeglichen. "Teilweise finden wir ganze Häuser, die unrechtmäßig vermietet werden. Von außen würde man das nicht vermuten, doch innen gibt es dann häufig ganz eindeutige Anzeichen wie eine eigene Rezeption. Man darf auch nicht vergessen, dass mit zweckwidrigen Vermietungen in diesem Ausmaß oftmals auch Lärmbelästigung, übermäßiger Müll und andere Probleme einhergehen", erzählt Günter Nast, Referatsleiter der Kontrolle Kurzzeitvermietung der Baupolizei.
Wird eine Wohnung über diesen Zeitraum hinaus vermietet, ist neben der Zustimmung aller Wohnungseigentümer auch eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Diese erhält man allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Je nach Lage der Wohnung und ob sie sich innerhalb oder außerhalb einer Wohnzone befindet, sind unterschiedliche Kriterien zu erfüllen. Im Jahr 2024 sind insgesamt 709 Anträge auf Kurzzeitvermietung bei der Baupolizei eingelangt.