Hunderte Euro

Frist endet! Für diese Boni musst du jetzt schnell sein

Mit Sonntag laufen in Österreich gleich mehrere Bonuszahlungen aus. Davon betroffen ist unter anderem der Netzkostenzuschuss.

Newsdesk Heute
Frist endet! Für diese Boni musst du jetzt schnell sein
Mit Sonntag, 30. Juni, endet in Österreich auch die Antragsfrist auf mehrere Bonuszahlungen. (Symbolbild)
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Der Juli steht bereits in den Startlöchern und mit seinem Beginn, endet auf Bundesebene und in mehreren Bundesländern die Frist auf Antragsstellung für mehrere Bonuszahlungen. Um bei der Vielzahl an Zuschüssen einen Überblick zu behalten, verrät dir "Heute", für welche Bonuszahlungen du nun schnell sein musst:

Netzkostenzuschuss

Um Haushalte mit niedrigerem Einkommen aufgrund der anhaltenden Teuerung zu entlasten, hatte die Bundesregierung im Vorjahr den Netzkostenzuschuss beschlossen. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.

Anspruch auf den Bonus haben alle Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens beziehungsweise als Bezieher von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind.

Bürger, die diese Leistung nun beantragen wollen, müssen allerdings schnell sein. Bereits am kommenden Sonntag, also am 30. Juni, endet der Zuschuss.

Kinderbetreuungsbonus

Ebenfalls mit Sonntag endet auch in Oberösterreich der Kinderbetreuungsbonus. Insgesamt 150 Euro pro Kind für die kostenpflichtige Kinderbetreuung wurde seit 4. September 2023 durch die Arbeiterkammer OÖ gewährt.

Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass mindestens ein Elternteil Mitglieder der AK ist. Außerdem muss das Kind kostenpflichtig in einer Krabbelstube, einem Kindergarten oder bei Tageseltern betreut werden. Auch das Alter der Schulpflicht (Stichtag 21. August 2017) darf noch nicht erreicht werden.

Fahrkostenzuschuss

Bis zu 850 Euro zahlt das Land Burgenland seit 1. Jänner 2024 an Pendler als Fahrtkostenzuschuss aus. Bis Sonntag (30. Juni) kann ein Antrag auf diese Leistung noch gestellt werden, danach hat man keinen Anspruch mehr darauf.

Um den Bonus zu erhalten, muss man einen aufrechten Wohnsitz im Burgenland haben und mindestens 20 Kilometer von der Arbeitsstätte entfernt wohnen. Außerdem darf das monatliche Bruttoeinkommen von 3.687 Euro nicht überschritten werden. Solltest du Alleinerzieher sein, wird diese Gehaltsgrenze jedoch um zehn Prozent pro Kind angehoben.

Die Höhe der Förderung wird in mehrere Stufen unterteilt. So werden zwischen 137 und 513 Euro abhängig von der Länge der Wegstrecke ausbezahlt. Zusätzlich erhält man Anspruch auf drei Euro pro gefahrenem Kilometer über des Grenzwertes der jeweiligen Stufe. Wird die Wegstrecke überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt, erhält man einen Öko-Bonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich. Maximal werden jedoch 850 Euro pro Jahr ausbezahlt.

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red
Akt.
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