Fahrräder jetzt inklusive

Bis zu 200 Euro – Regierung weitet Reparaturbonus aus

Ab September kann man zusätzlich zu Elektro- und Elektronikgeräte für die Reparatur von Fahrrädern den Bonus beantragen.

Newsdesk Heute
Bis zu 200 Euro – Regierung weitet Reparaturbonus aus
Ab September kann man auch für die Reparatur von "normalen" Fahrrädern den Reparaturbonus beantragen.
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Der Toaster streikt, deine Waschmaschine rumpelt und dein Handy-Display hat auch schon bessere Tage gesehen? Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus, eine Förderaktion des Klimaschutzministeriums in Höhe von bis zu 200 Euro, ist ungebrochen groß. Jetzt wird er sogar ausgeweitet!

Allein im Vorjahr wurden rund 480.000 Bons eingelöst. Nun macht die Regierung weitere 32 Millionen Euro locker, um die Aktion um ein weiteres Jahr – bis 2025 – zu verlängern. Nicht nur das: Ab September kann man zusätzlich zu Elektro- und Elektronikgeräte für die Reparatur von Fahrrädern den Bon beantragen.

"Die Menschen in Österreich wollen in einer Welt leben, in der wir sorgsam mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt umgehen. Daher freue ich mich sehr, dass wir den beliebten Reparaturbonus auch 2024 und 2025 fortsetzen und ihn um Fahrräder erweitern werden", freut sich die grüne Klimaministerin Leonore Gewessler.

Jeder Reparaturbon deckt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro. Unter reparaturbonus.at ist der Reparaturbonus für alle geöffnet und einfach und unkompliziert abrufbar. Pro Reparatur kann ein Bon beantragt werden, der für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann.
Sobald dieser Bon eingelöst wurde, können Kundinnen und Kunden neuerlich einen Bon beantragen und für eine weitere Reparatur nutzen.

Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also dabei, normale Fahrräder nicht.

"Heute for Future TV" mit Umweltministerin Leonore Gewessler

Allerdings konnte der Reparaturbonus schon bisher nicht bei allen Fahrradhändler eingelöst werden. Denn viele Sportfachhändler haben keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik und dürften daher nur einfache Reparaturen durchführen, nicht aber z.B. Bremsscheiben oder Bremsbeläge wechseln.

Weitere Nachbesserungen gefordert

"Wie gehabt ist eine Voraussetzung zur Beantragung eines Reparaturbonus, dass die Reparaturarbeiten vom Betrieb auch vorgenommen werden dürfen. Wir halten uns betreffend des Umfangs der Gewerbeberechtigung hierbei an die Auskünfte der WKÖ und des zuständigen Arbeits- und Wirtschaftsministeriums. Hierzu wurde uns kurz gesagt folgendes mitgeteilt: Liegt keine Gewerbeberechtigung für Fahrradtechnik oder Mechatronik vor, darf ein E-Bike im Nebenrecht nur in einfacher Tätigkeit repariert werden, was zahlreiche Reparaturen ausschließt. Offensichtlich gibt es aber innerhalb der WKÖ dazu unterschiedliche Ausrichtungen", heißt es dazu aus dem Klimaministerium auf "Heute"-Anfrage.

Gewessler hat daher in einem Schreiben Wirtschaftsminister Martin Kocher um Klarstellung gebeten. "Weil eines ist klar: Jede Reparatur spart Ressourcen und schützt unser Klima. Daher muss das zuständige Wirtschaftsministerium hier Klarheit schaffen."

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red
Akt.