Politik

FPÖ ließ Buchhaltung mehrerer Jahre vernichten

Wie eine hohe FPÖ-Politikern in einer Einvernahme auspackte, ließ die Partei ungewöhnlich früh Unterlagen vernichten.

Leo Stempfl
In der FPÖ-Spesenaffäre gibt es neue Vorwürfe.
In der FPÖ-Spesenaffäre gibt es neue Vorwürfe.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Die FPÖ-Spesenaffäre ist um eine kuriose Facette reicher. Zur Erinnerung: Der 2019 aus der FPÖ ausgeschlossene Heinz-Christian Strache soll private Ausgaben über die Partei abgerechnet haben, wobei er diese Vorwürfe stets bestritt und die Unschuldsvermutung gilt. Später weiteten sich die Vorwürfe auch auf FPÖ-Wien-Chef Dominik Nepp und EU-Mann Harald Vilimsky aus, gegen die die Staatsanwaltschaft nach wie vor ermittelt.

Platzmangel

In "Standard" und "Spiegel" wurde nun das Protokoll der Zeugeneinvernahme einer Schlüsselfigur bekannt: FPÖ-Finanzreferentin und Stellvertreterin des Wiener Landesparteiobmanns Ulrike Nittmann. Sie erklärte im August 2022 gegenüber der Wiener Staatsanwaltschaft, dass die Wiener Landespartei ungewöhnlich früh die Buchhaltung mehrerer Jahre vernichten ließ. Der Grund: "Platzmangel."

Immerhin hätten sich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer das Material vor der Vernichtung durchgesehen mit dem Ergebnis, dass es "nicht mehr relevant für uns" sei. Lediglich Papiere im Zusammenhang mit Strache seien ausgenommen worden. Ende 2021 habe es zudem eine Beratung über die Unterlagen zwischen Nittmann, Nepp, Vilimsky und Maximilian Krauss gegeben, wobei niemand Bedenken gehabt haben soll. Im Jänner 2022 folgte die Entsorgung.

Keine Konsequenzen

Das sei auch deswegen bemerkenswert, weil die FPÖ sich laut Bundesgeschäftsordnung eigentlich an der gängigen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren orientiert. Diese Bundesgeschäftsordnung sei der Juristin Nittmann aber nicht bekannt gewesen. "Auf die Frage, warum die Durchschriften der Kassaberichte ab November 2015 fehlen, weiß sie keine Antwort", so der "Standard" weiter.

Gesetzesbruch sei das keiner, weil die Aufbewahrungsfrist für Parteien erst seit einer Novelle im Juli 2022 zum Tragen kommen. Und von der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht seien Parteien grundsätzlich ausgenommen. Weder von Nittmann, noch von Nepp, Krauss, Vilimsky, Gudenus oder Strache gab es eine Reaktion auf Anfragen der Medien.

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