Politik

Skurrile 2G-Ausnahme durch Fehler in Corona-Verordnung?

Ein Fehler in der aktuellen Corona-Verordnung schafft laut NEOS ungewollt ein Privileg für eine ganze Handelssparte. Ein Griff ins Klo für Mückstein?

Roman Palman
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2G-Kontrollen im Handel durch Exekutivbeamte am Mittwoch 12. Jänner 2022 in Wien. (Symbolbild)
2G-Kontrollen im Handel durch Exekutivbeamte am Mittwoch 12. Jänner 2022 in Wien. (Symbolbild)
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Unscharfe Formulierungen und Flüchtigkeitsfehler kennen wir bereits aus früheren Corona-Verordnungen. Die türkis-grüne Bundesregierung soll aber in den aktuellen Vorgaben ebenfalls einen skurrilen Fehler eingearbeitet haben – und diesen gibt es offenbar bereits seit geraumer Zeit. 

Wie die NEOS nun monieren, führt das dazu, dass einer ganzen Sparte des Handels ungewollt Privilegien bei den Corona-Regeln eingeräumt werden. Durch den Wortdreher "Sanitärartikeln" sind laut den Pinken nämlich auch Verkäufer von Toiletten, Waschbecken & Co. von den 2G-Kontrollen ausgenommen und zählen damit wie Supermärkte und Apotheken.

In der Verordnung heißt es "Sanitärartikel", gemeint sein dürfte aber etwas anderes.
In der Verordnung heißt es "Sanitärartikel", gemeint sein dürfte aber etwas anderes.
Heute

Die Sperre für Ungeimpfte gilt nämlich laut §6 (Kundenbereiche) der derzeit geltenden 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung nicht im "Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln" – aus dem Kontext heraus wird klar, dass damit aber Mullbinden, Spritzen und andere Artikel für die Versorgung und Pflege Kranker, gemeint sein dürften. Der Duden unterscheidet hier aber klar, diese sind "Sanitätsartikel", nicht "Sanitärartikel".

Pinker Wortwächter: Gerald Loacker
Pinker Wortwächter: Gerald Loacker
Michael Indra / SEPA.Media / picturedesk.com

"Das Gesundheitsressort kennt offenbar den Unterschied zwischen Sanitär- und Sanitätshandel nicht", beklagt NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker und ortet im Mückstein-Ministerium "Unfähigkeit auf mehreren Ebenen". Er habe das Gesundheitsressort bereits mehrfach auf die falschen Ausnahmen, die bereits seit dem Lockdown so in der Verordnung stehen, hingewiesen, so der Oppositionspolitiker weiter. Geändert wurde offensichtlich nichts.

Loacker: "Ich habe das jetzt zum vierten Mal vorgebracht. Aber man kennt im Gesundheitsressort offenbar den Unterschied nicht" – oder man hat sich dazu entschieden, die Spitzfindigkeit – beide Wörter gehen auf das lateinische "sanitas" zurück – wegen des ohnehin klaren Kontextes einfach zu ignorieren. Im Falle des Falles sind deshalb auch beim Häusl-Shoppen 2G-Nachweise bereit zu halten.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com