Politik
Faßmann erteilt Impfpflicht an Schulen Absage
Nach der bereits angekündigten "Sicherheitsphase" an den Schulen wird eine "3G-Regelung" folgen. Das kündigte Bildungsminister Faßmann am Dienstag an.
Wie kürzlich berichtet, wird der heurige Schulbeginn angesichts der aktuellen Corona-Lage begleitet von einer zweiwöchigen "Sicherheitsphase" mit verpflichtenden Tests für Schüler. Im Rahmen dieser Phase wird sich aber auch das Lehrpersonal täglich testen müssen.
In den ersten beiden Schulwochen müssen demnach alle Schüler und Lehrer – unabhängig von ihrem Impfstatus – dreimal wöchentlich testen. Ein Test davon muss ein PCR-Test sein.
Zudem wird in den Schulen ein auf der "3G-Regel" basierendes System eingeführt – das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Dienstag bei dem Besuch einer Sommerschule an.
Faßmann gegen Impfpflicht
Genauere Details hierzu sowie zum Schulbetrieb generell sollen am Mittwoch vorgestellt werden. Einer in letzter Zeit diskutieren Impfpflicht für das Lehrpersonal erteilte der Bildungsminister indes erneut eine Absage.
„"Wir werden mit der 3G-Regel gut fahren", ist Faßmann überzeugt.“
Unterscheidung: Geimpfte & Ungeimpfte
Anschließend wird es eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Schülern und Lehrern geben – "wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich macht", so Faßmann laut dem "ORF". Nach jetzigem Stand aus gehe er aber nicht davon aus: "Wenn das Virus wunderbarerhand verschwinden wird, dann nicht."
Auch nach der "Sicherheitsphase" werden sowohl Schüler als auch Lehrer täglich ihre "epidemiologische Unbedenklichkeit" nachweisen müssen. Das bedeutet also: Wer nicht geimpft ist, muss testen. Nachdem die Gültigkeit von Antigentests 48 Stunden und jene von PCR-Tests 72 Stunden beträgt, ergibt sich daraus auch nach besagte Sicherheitsphase eine Testfrequenz von etwa dreimal pro Woche.
Tests für Schüler vor Ort
Wie es weiter heißt, können die Schüler sowohl ihre PCR-Tests als auch die Antigen-Tests an der Schule machen. Lehrer hingegen müssen externe PCR-Tests vorweisen.
Die Ergebnisse der in den Schulen durchgeführten Tests erhalten die Schulleiter, welche wiederum die Klassenvorstände bzw. Klassenlehrer informieren und diese die jeweiligen Schüler. Die negativen Ergebnisse werden anschließend – wie auch davor – in den "Ninjapass" eingetragen, der weiter als Zutrittsberechtigung für Gastronomie und Co. fungiert.