Politik
Fahrplan fix – so geht es mit der Impfpflicht nun weite
Die Bundesregierung setzt eine Kommission ein, die die wichtigsten Fragen rund um die Impfpflicht beantworten soll. Die Entscheidung fällt am 8.3.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission soll nun entscheiden, ob und welcher Form das Impfpflichtgesetz in Teilen oder auch zur Gänze ausgesetzt werden soll.
Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) erklärt die Einsetzung der Kommission so: "Mit der Einsetzung dieser Kommission setzen wir um, was wir angekündigt haben. Es ist ein Team aus hoch qualifizierten Expertinnen und Experten aus Medizin und Recht, das uns bis 8. März einen Bericht über wesentliche Fragen geben wird." Auf dieser Basis werde man weitere Entscheidungen treffen können. "Wir haben das Impfpflichtgesetz aus gutem Grund so gebaut, dass wir auf Entwicklungen auch entsprechend flexibel reagieren können. "
Die Kommission wird ihre Arbeit schon am Freitag aufnehmen und mit der Aufarbeitung dieser Fragestellungen beginnen. Nehammer dankt den Mitgliedern der Kommission "ausdrücklich dafür, dass sie diese Aufgabe angenommen haben und uns mit ihrer Arbeit und Expertise unterstützen."
So setzt sich die Kommission zusammen
Die Kommission setzt sich aus anerkannten Experten aus Wissenschaft und Medizin zusammen. Einige der Mitglieder sind bereits im Regierungsgremium GECKO vertreten.
► Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur (Oxon) (Professor eines rechtswissenschaftlichen Faches; Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Juridicum Wien, Medizinrecht, Mitglied von GECKO)
► Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cantab.) (Professorin eines rechtswissenschaftlichen Faches, Institut für Zivilrecht Juridicum Wien, Mitglied der Bioethik-Kommission)
► Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch (medizinischer Fachexperte, Facharzt für Tropenmedizin sowie für Hygiene und Mikrobiologie, Mitglied des nationalen Impfgremiums, Mitglied von GECKO)
► Univ.-Prof. DDr. Mag. Eva Schernhammer (medizinische Fachexpertin, Fachärztin für Innere Medizin, Professorin für Epidemiologie, Leiterin der Abteilung für Epidemiologie der Medizinischen Universität Wien, Mitglied von GECKO)
Braucht es die Impfpflicht noch?
Laut einer Aussendung ersucht die Bundesregierung "dem gesetzlichen Auftrag entsprechend" die Kommission um einen Bericht zu den folgenden Fragestellungen:
►1. die wesentlichen wissenschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Schutzimpfung und der Medikamente gegen COVID-19
►2. die Entwicklung der Durchimpfungsrate im Hinblick auf COVID-19
►3. die Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung
►4. die in § 19 Abs. 2 COVID-19-IG genannten Kriterien zu berichten.
Die entsprechende Stelle im Gesetz, auf die sich die Fragestellungen beziehen, lautet:
Im Fall der Nicht-Verfügbarkeit von Impfstoffen, einer wesentlichen Änderung des Standes der Wissenschaft hinsichtlich der Wirksamkeit der Impfstoffe, der sonstigen Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung, wie insbesondere bei Auftreten neuer Virusvarianten oder einer durch die Eigenschaften des Virus bedingten Veränderung des infektionsepidemiologischen Geschehens, oder der Erforderlichkeit der Impfpflicht hat der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister unverzüglich anzuordnen, dass dieses Bundesgesetz oder einzelne seiner Bestimmungen – allenfalls vorübergehend – nicht auf Sachverhalte anzuwenden sind, die sich nach einem in der Verordnung festzulegenden Zeitpunkt ereignen.
Das bedeutet, dass die Kommission, laut offiziellen Angaben ehrenamtlich, bis zum 08.03.2022 einen Bericht vorlegen wird, in der sie zum Schluss kommen könnte, dass es sinnvoll wäre, die Impfpflicht in Österreich auszusetzen. Das müsste dann durch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) geschehen.