Unfall mit vier Toten

Fahrer in U-Haft – "So überlebte ich den Horror-Crash"

Beim Aufprall wurde der Kleinbus geradezu zerrissen, vier Tote und vier Schwerverletzte sind zu beklagen. Allein der Fahrer überlebte, sitzt in Haft.
Christian Tomsits
06.04.2025, 22:00

Der schreckliche Auffahrunfall zwischen einem Mercedes-Kleinbus mit acht Passagieren und einem ausscherenden Lkw kostete am Dienstag bei der Ausfahrt vom Rastplatz Gleißenfeld vier Frauen das Leben, drei weitere wurden schwerst verletzt. Nur Fahrer Vasyl T. (52) überlebte den Horror-Crash nahezu unversehrt. Er wurde wegen Flucht und Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen, wir berichteten.

"Es geht mir gut", will der verzweifelte Mann seine Familie wissen lassen. Ob das der Wahrheit entspricht, sei dahingestellt. Alle Opfer waren Freundinnen des Familienvaters, der mit Anwalt Roman Tenschert nun um seine Freilassung kämpft. Vasyl T. soll seit Jahrzehnten wöchentlich unfallfrei die Krankenpflegerinnen von Varese (Italien) ins ukrainische Dorf Chernovtsy und zurückgebracht haben, war für seinen verlässlichen Fahrstil bekannt. Laut dem Straf- und Verkehrsrechts-Experten sei der Lkw-Fahrer am Unfall schuld. Denn am Ende des weniger als hundert Meter kurzen Beschleunigungsstreifen hatte der Sattelschlepper mutmaßlich weniger als 50 km/h, als er die Spur wechselte. Der Peruaner, der "weiterhin frei herumläuft", will den Sprinter nicht gesehen haben.

"Ich bremste stark, als der Lkw keine hundert Meter vor mir ausscherte, überlebte den Crash mit nur einem Kratzer am Kinn", gab der 52-jährige Ukrainer in seiner Einvernahme zu Protokoll. Wie auf Unfallbildern sichtbar wird, war die rechte Seite des Kleintransporters vom Crash viel stärker betroffen. Drinnen wurde jedoch eine nach vorne geschleuderte Blechabsperrung für die Insassen zur Todesfalle. Eine Vermutung: Die Blechplatte riss die letzte Sitzreihe heraus und katapultierte sie auf die vorderen Mitfahrenden. Der umgebaute Mercedes Sprinters wäre in Österreich illegal, soll in der Ukraine aber erlaubt und auch behördlich genehmigt worden sein. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung läuft. Die Einvernahme eines Opfers ist noch ausständig. Die Unschuldsvermutung gilt.

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