Politik

Enthüllt – neue Straf-Regel beim Klimabonus 2023

Mit dem neuen Klimabonus 2023 kommt nicht nur Geld, sondern auch eine neue Straf-Regel. Sie soll verhindern, dass es zu Missbrauch des Geldes kommt.

Rene Findenig
Eine neue Strafregel soll verhindern, dass es zu Missbrauch beim Klimabonus kommt.
Eine neue Strafregel soll verhindern, dass es zu Missbrauch beim Klimabonus kommt.
Getty Images/iStockphoto

Nicht nur bei Höhe und Berechnung des Klimabonus ist heuer alles neu, auch gibt es eine neue Straf-Regel. Die Maßnahme soll verhindern, dass es zu Missbrauch beim Empfang des Geldes kommt. "Der Tatbestand des unrechtmäßigen Bezugs des Klimabonus soll auf die Erschleichung des Klimabonus durch falsch gemachte Angaben erweitert werden", heißt es vom Umweltausschuss des Nationalrats. Heißt: Wer absichtlich falsche Daten angibt, um den Klimabonus zu erhalten, soll nicht nur wie bisher keinen Bonus erhalten, sondern kann sich neu damit sogar strafbar machen.

Und noch eine Neuerung gibt es: Häftlinge werden heuer vom Klimabonus ausgeschlossen, Asylberechtigte dagegen sollen ihn weiterhin bekommen. Der Klimabonus 2023 wird dieses Mal mit einem Sockelbetrag von 110 Euro starten und mit dem lokal gestaffelten Regionalausgleich pro Person kombiniert. Laut Klimaschutzministerium werden mit der Staffelung des Klimabonus die regionalen Unterschiede der öffentlichen Verkehrsanbindung und der verfügbaren Infrastruktur wie Schulen, Krankenhäusern und Apotheken berücksichtigt.

Dieser Regionalausgleich beträgt abhängig vom Wohnort 40, 75 oder 110 Euro, die zum Sockelbetrag in Höhe von 110 Euro hinzuaddiert werden. Es gibt also je nach Wohnort zwischen 110 und 220 Euro. Nicht nur das ist neu, auch bei der Auszahlung und sogar schon im Vorfeld gibt es Neuerungen, bei denen du auch selbst aktiv werden muss. So sei es ein Ziel des Klimaministeriums, die Zahl der nutzbaren Kontodaten zu erhöhen – heißt, dass sich möglichst viele Anspruchsberechtigte bei FinanzOnline anmelden beziehungsweise ihre Daten dort auf den aktuellen Stand bringen sollen.

Damit soll die Auszahlung des Geldes reibungslos über die Bühne gehen. "Die Bevölkerung werde mit einem Schreiben in Kürze informiert und die Auszahlung werde im September automatisch und ohne Antrag starten", heißt es. Die Auszahlung soll wie im vorangegangenen Jahr ab Anfang September per Überweisung und über den Postweg mittels RSaBrief erfolgen – wobei das Ministerium auf eine starke Steigerung des Überweisungswegs setzt. Als vorläufiger Stichtag gilt nun der 10. Juli. Bis dahin sollen die Daten auf FinanzOnline aktualisiert werden, sonst gibt es kein Geld aufs Konto, sondern Gutscheine.

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