Politik

150-€-Gutschein für alle – nicht jeder darf abcashen

Nach dem Impflotto drohte der Energiekostenausgleich zum nächsten Debakel zu werden. Jetzt schwenkt die Regierung um und plant einen Gutschein.

Roman Palman
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150 Euro an Energiekostenausgleich sollen nun als Gutschein kommen. (Symbolbild)
150 Euro an Energiekostenausgleich sollen nun als Gutschein kommen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Gähnende Leere für viele Haushaltskassen in Österreich. Die steigenden Strom- und Gaskosten und die mittlerweile empfindlich hohe Inflation reißen schmerzhafte Löcher in die persönlichen Budgets der Bürger. Mit einer 150-Euro-Geldspritze in Form eines Energiekostenausgleichs will die Regierung noch Ende April 2022 der Bevölkerung unter die Arme greifen. 

Doch in ihrer ursprünglich geplanten Form – eine Abrechnung über die Stromrechnung – drohte die ganze Aktion gegen die Wand zu fahren. Energieversorger legten sich quer, klagten, dass eine Gesetzesgrundlage dafür fehle und sie auch nicht die notwendigen Daten über ihre Kunden hätten.

Denn vom Energiekostenausgleich profitieren, so zumindest der türkis-grüne Plan, sollen nur Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalte bis zur ein- oder zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (5.670 Euro brutto monatlich). Für sozial schwächere Gruppen und Pensionisten mit Ausgleichszulage wird der Bonus sogar auf 300 Euro verdoppelt.

Jetzt mit Gutschein

Nun ist die Regierung laut eines Berichts der "Kronen Zeitung" umgeschwenkt, die Abwicklung soll nun doch durch den Staat geschehen und nicht an die E-Wirtschaft abgewälzt werden. Anstelle eines automatischen Abzugs von der Stromrechnung bei Berechtigten erfolgt eine Ausschüttung über einen Gutschein – für alle Haushalte! Auch Topverdiener jenseits der ASVG-Grenze werden also den Zuschuss zugestellt bekommen.

Bei seinem Energieversorger einlösen darf den Gutschein allerdings nicht jeder. In einem beigelegten Brief sollen Spitzenverdiener darauf hingewiesen werden, dass sie nun zwar einen Gutschein bekommen haben, diesen aber nicht nutzen dürfen.

Kontrollen angekündigt

Wer von der Aktion durch die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ausgeschlossen ist und sich trotzdem den 150-Euro-Bonus genehmigt, muss mit Konsequenzen in Form einer Rückzahlung rechnen. Das Finanzministerium wolle "stichprobenartig" kontrollieren, nachdem die Energieversorger ihre Abrechnung dort eingereicht haben. Die gesetzlichen Details zum neuen Modus operandi sollen laut "Krone" kommende Woche im Parlament behandelt werden.

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