Harte Pflichten, hohe Strafen

Diese strengen Hunde-Regeln sind ab Sonntag neu

Wer in Oberösterreich an öffentlichen Orten ohne Leine Gassi geht, zahlt ab Sonntag mindestens 200 Euro Strafe.

Leo Stempfl
Diese strengen Hunde-Regeln sind ab Sonntag neu
Spezielle Hunde müssen gewisse Trainings durchlaufen. (Symbolbild)
Getty Images

Der Fall "Elmo" schockierte ganze Österreich. Eine 38-Jährige ging vergangenen Herbst mit ihren drei Hunden in Naarn im Bezirk Perg spazieren. Eine Joggerin schrie, die Besitzerin stürzte über die Leine und wurde bewusstlos, die Hunde rissen sich los und zerfleischten das 60-jährige Opfer regelrecht.

Unmittelbar nach dem Vorfall wurden Fotos, die den American Staffordshire "Elmo" beim "Schutzhundetraining" zeigten, gelöscht. Zu sehen war dort mit der Überschrift "Elmo lässt's krachen", wie sich der Hund in einem Armschutz verbeißt. Der Verdacht: das Tier wurde "scharf" gemacht.

Neues Gesetz tritt in Kraft

Rasch brachte das Land Oberösterreich deshalb eines neues Hundehaltegesetz auf Schiene, das bereits kundgemacht wurde und am Sonntag, dem 1. Dezember 2024, in Kraft tritt. Es sieht eine Reihe von Verschärfungen, insbesondere für "große" und "auffällige" Hunde, vor.

Große Hunde im Sinne des neuen Gesetzes haben eine "Schulter"-Höhe von über 40 Zentimetern oder wiegen mehr als 20 Kilo. Ihre Halter müssen neben der Sachkunde-Ausbildung eine zusätzliche Alltagstauglichkeitsprüfung ablegen. Hierbei wird vor qualifizierten Hundetrainern das Verhalten in Situationen wie Menschenansammlungen erprobt.

6 Rassen "potentiell gefährlich"

Sechs Rassen werden als "potentiell gefährliche Hunde" definiert: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Sie müssen Leine und Maulkorb tragen, auf Antrag ist eine Befreiung möglich. Beim Spazierengehen mit dem Tier darf nur höchstens ein zweiter großer, auffälliger oder spezieller Hund mit sein, Halter dürfen nicht vorbestraft sein.

Auffällige Hunde – also jene, die den Test nicht bestehen oder aggressiv wurden, womöglich gar jemanden verletzt haben – müssen an öffentlichen Orten ebenfalls Leine und Maulkorb tragen. Bei Gefahr im Verzug können sie leichter als bisher abgenommen werden. Auffällige Hunde und Hunde spezieller Rassen dürfen öffentlich nur von Personen über 16 Jahren geführt werden, die die Sachkunde-Ausbildung positiv absolviert haben und nicht vorbestraft sind. Ein auffälliger Hund darf mit mehreren Hunden geführt werden, sofern sich unter diesen kein weiterer auffälliger Hund und höchstens ein großer Hund befindet.

Mindeststrafe für Leinen-Verstoß

Ebenfalls interessant. Leinen dürfen maximal 1,5 Meter lang sein und man darf nur maximal zwei große Hunde gleichzeitig führen – Schlittenhundefahrten sind ausgenommen. Übertretungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar und können bis zu 7.000 Euro kosten. Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kostet alle Hundehalter mindestens 200 Euro. Im alten Hundehaltegesetz gab es diesen Mindestbetrag noch nicht.

Mehr Handhabe bekommen die Gemeinden. Werden Menschen oder Tiere von Hunden gefährdet oder auch nur "über das örtlich zumutbare Maß hinaus" belästigt, können strenge Anordnungen ausgesprochen werden. Dazu zählen etwa eine Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten, eine Beschränkung der Anzahl der gehaltenen Hunde oder Vorgaben zur Beschaffenheit des Zaunes.

In Einzelfällen kann die Hundehaltung komplett untersagt werden, mehr Möglichkeiten gibt es für Halter, die die Haftpflichtversicherung nicht vorlegen, mehrmals wegen bestimmter Delikte verurteilt werden oder bei speziellen/auffälligen Hunde die notwendigen Prüfungen nicht nachweisen. Betroffene dürfen auch keine anderen Hunde mehr beaufsichtigen oder führen.

Unverzüglich abgenommen werden kann ein Hund, wenn er einen Menschen schwer verletzt. Wird jemand getötet, muss das unverzüglich erfolgen und der Hund eingeschläfert werden.

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    • Ab Sonntag gelten in Oberösterreich strengere Regeln für Hundehalter, die bei Verstößen Strafen von bis zu 7.000 Euro nach sich ziehen können.
    • Besonders betroffen sind große und als potenziell gefährlich eingestufte Hunde, die unter anderem eine Leinen- und Maulkorbpflicht haben und deren Halter zusätzliche Prüfungen ablegen müssen.
    leo
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