Gesundheit
Diese Personen sind von der Impfpflicht ausgenommen
Anfang Februar 2022 soll die allgemeine Impfpflicht in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf befindet sich in Begutachtung - doch es wird Ausnahmen geben.
Die Nachricht der allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus hat im November für großen Aufruhr gesorgt. Mittlerweile ist der Gesetzesentwurf fertig und befindet sich noch bis 10. Jänner 2022 in Begutachtung. Doch schon jetzt gab die österreichische Bundesregierung die Details bekannt – darunter auch, wer ab 1. Februar 2022 von der Impfpflicht ausgenommen ist.
Alle unter 14 Jahren, Schwangere und natürlich Genesene bis zu 180 Tage nach einer Infektion, erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Betonte allerdings auch, dass für werdende Mütter die Coronaschutzimpfung weiterhin dringend empfohlen wird, da eine Infektion ein besonders hohes Risiko für sie selbst und ihr Ungeborenes berge. Allerdings befänden sich Schwangere in einer besonders sensiblen Phase und seien deshalb nicht von der Impfpflicht betroffen.
Diese Ärzte dürfen Impfpflicht-Befreiung ausstellen
Ausgenommen seien außerdem "Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können." Eine entsprechende Bescheinigung könne laut Mückstein eine ganze Reihe von Fachärzten ausstellen. Seien es Kassenallgemeinmediziner, Internisten, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Psychiater, Fachärzte der Kinder- und Jugendheilkunde, Gynäkologen oder auch Amtsärzte.