Politik

Diese Personen bekommen bald 1.500-Euro-Bonus

Zuletzt behandelte der Sozialausschuss des Parlaments die Pflegereform. Dabei wurde auch einem saftigen Geldbonus der Weg geebnet. 

Michael Rauhofer-Redl
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Ab 2023 sollen soll der Bonus ausbezahlt werden. 
Ab 2023 sollen soll der Bonus ausbezahlt werden. 
Getty Images/iStockphoto

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat zuletzt den Weg für wesentliche Teile der von der Regierung angekündigten Pflegereform geebnet. Die Abgeordneten stimmten insgesamt vier Gesetzesinitiativen der Koalitionsparteien zu, die unter anderem eine Ausweitung der Befugnisse von Pflegeassistenten und Pflegefachassistenten, einen Pflegebonus für Angehörige in Höhe von 1.500 Euro sowie eine Erhöhung des Demenz-Zuschlags beim Pflegegeld bringen. Zudem wird der Bund den Ländern 520 Mio. Euro für Gehaltserhöhungen für Pflegepersonal sowie 225 Mio. Euro für Ausbildungszuschüsse zur Verfügung stellen. Die Beschlüsse fielen überwiegend mit ÖVP-Grünen-Mehrheit, nur die Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes wurde auch von den NEOS mit unterstützt.

Die Oppositionsparteien bewerteten zwar einzelne Punkte des Pakets positiv, halten die Maßnahmen insgesamt aber für unzureichend und wenig nachhaltig. Dadurch werde man den Mangel an Pflegekräften nicht beheben, sind sie überzeugt. So vermissen sie etwa Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Anträge der Opposition fanden allerdings keine Mehrheit bzw. wurden vertagt.

Regierung spricht von "größtem Reformpaket" 

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zeigte sich demgegenüber erfreut, dass erste Beschlüsse zur Umsetzung des von der Regierung angekündigten Reformpakets noch vor dem Sommer gefasst werden können. Das sei ein wichtiges Signal an die Betroffenen und werde "in der Szene" auch positiv aufgenommen, sagte er. Die Betroffenen hätten das Gefühl, dass sich etwas bewege. Immerhin nehme der Bund mehr als eine Milliarde Euro in die Hand, um die Situation zu verbessern. Darauf verwiesen auch Vertreter der Koalitionsparteien, die von einem "großen Wurf" und dem "größten Reformpaket seit der Einführung des Pflegegelds" sprachen.

Nachhaltig abgesichert werden sollen die vorgesehenen Verbesserungen laut ÖVP und Grünen im Zuge der demnächst startenden Finanzausgleichsverhandlungen. Rauch stellte zudem in Aussicht, das ursprünglich für Herbst 2023 geplante Pflegestipendium bereits Anfang nächsten Jahres umzusetzen. Demnach sollen Personen, die sich via AMS zu einer Pflegefachkraft umschulen lassen, ein monatliches Stipendium von 1.400 Euro erhalten.

Ebenfalls noch nicht Teil des vorliegenden Pakets sind unter anderem die geplante Einführung einer Pflegelehre im Rahmen eines Modellversuchs sowie die Überführung von im Herbst 2020 gestarteten Schulversuchen in das Regelschulwesen. Hierzu laufen derzeit Vorarbeiten im zuständigen Wirtschaftsministerium bzw. im Bildungsministerium, wie in den Erläuterungen zum Gesetzespaket festgehalten wird. Demnach soll der Gesetzentwurf zur Pflegelehre spätestens Anfang 2023 vorliegen. Auch eine Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung und weitere Maßnahmen im Berufs- und Ausbildungsrecht sind in Planung, etwa was die Spezialausbildungen im Bereich des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und neue Berufsbilder - Stichwort Community Health Nurse - betrifft.

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    Bonus von 1.500 € für pflegende Angehörige

    Geändert wird auch das Bundespflegegeldgesetz. Wer eine nahe Angehörige bzw. einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt und deshalb seinen Job aufgegeben hat bzw. als pflegender Angehöriger versichert ist, soll ab 2023 einen Bonus von 1.500 Euro pro Jahr erhalten. Voraussetzung ist der Bezug von Pflegegeld zumindest in Stufe 4 durch die pflegebedürftige Person. Anspruchsberechtigt ist jene Person, die den größten Teil der Pflege leistet. Zudem können pflegenden Angehörigen künftig Zuschüsse für Kurse zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden, wobei den Erläuterungen zufolge an Zuwendungen von bis zu 200 Euro pro Jahr und pflegebedürftiger Person gedacht ist.

    Um die erschwerten Pflegebedingungen bei dementiellen Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person besser zu berücksichtigen, wird der pauschale Erschwerniszuschlag zum Pflegegeld für Erwachsene mit einer schweren geistigen bzw. psychischen Behinderung von monatlich 25 auf 45 Stunden erhöht. Zudem wird die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder in Hinkunft nicht mehr teilweise auf das Pflegegeld angerechnet, was für betroffene Familien eine finanzielle Entlastung von 60 Euro bewirkt. Die Frist für die Beantragung von Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate erstreckt.

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