Aus für Grenze

Die Streichliste – was sich beim AMS-Geld ändert

Eine von der ÖVP lange geforderte Maßnahme könnte im Rahmen der ersten Streichliste prompt Realität werden: das Aus der AMS-Zuverdienstgrenze.

Newsdesk Heute
Die Streichliste – was sich beim AMS-Geld ändert
Die Zuverdienstgrenze beim Arbeitslosengeld könnte bald fallen. (Symbolbild)
Helmut Graf

Vier große Themen umfasst die "Streichliste", mit der FPÖ und ÖVP bis Jahresende 6,4 Milliarden Euro einsparen wollen. Im Bereich Klima sollen der Klimabonus und Steuererleichterungen bei PV und E-Autos fallen – mehr dazu hier.

Im Bereich Pensionen soll die Aufwertung der Pensionskonten ausgesetzt werden. Unter Soziales firmiert eine geplante Aussetzung der Valorisierung von Sozialleistungen sowie Erhöhungen bei Tabak-, Glücksspiel- und Digitalsteuer.

Aus für AMS-Zuverdienst

Ein Fokus liegt auch auf dem Arbeitsmarkt. Neben dem Aus der Bildungskarenz soll die Zuverdienstgrenze bei Arbeitslosigkeit eingeschränkt werden. Das betrifft rund zehn Prozent der Leistungsempfänger.

Aktuell dürfen Bezieher von AMS-Geld oder Notstandshilfe bis zur Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro) dazuverdienen – steuerfrei. Fällt diese Zuverdienstgrenze, so die Hoffnung, gehen Menschen eher gleich regulär arbeiten (sei es nur Teilzeit) und zahlen dann Steuern.

Entsprechende Pläne ließ Noch-Arbeitsminister Martin Kocher schon vor zwei Jahren durchklingen. Eine Studie des AMS Kärnten habe gezeigt, dass bei Arbeitslosen, die kürzer arbeitslos sind, eine geringfügige Beschäftigung die Dauer der Arbeitslosigkeit tendenziell verlängere. Bei Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, führt eine geringfügige Beschäftigung hingegen eher dazu, dass sie wieder einen Job bekommen.

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