Politik
Darum sprach Richterin Grasser so knallhart schuldig
Nach drei Jahren Prozess ist am Freitag das Urteil im Buwog-Prozess gefallen. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde schuldig gesprochen.
Richterin Marion Hohenecker hat bei ihren Ausführungen zum Urteil gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere nicht mit klaren Aussagen gespart: Laut Hohenecker bestehe "kein Zweifel", dass der Zuschlag bei der Vergabe der Bundeswohnungen an ein Konsortium aus Immofinanz und Raiffeisenbank OÖ "pflichtwidrig" erfolgt sei. Dies hätten zahlreiche Zeugenaussagen und Unterlagen belegt.
"Nur Grasser kommt als Informant in Frage", so die Richterin zum entscheidenden Punkt, wer der Immofinanz verraten hat, wie viel der Mitbewerber CA Immo für die Buwog und andere Bundeswohnungen bezahlen könne. Es sei belegt, dass Grasser die Höhe der Finanzierungszusage für die CA Immo kannte, so die Richterin. Die Angaben von Walter Meischberger, er habe die Information vom mittlerweile verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider bekommen, sei eine reine Schutzbehauptung, die nur deswegen gewählt worden sei, weil Haider nicht mehr befragt werden könne.
"Verdeckte Provisionsvereinbarung"
"Es handelt sich um eine verdeckte Provisionsvereinbarung vom Machthaber Grasser zu Lasten des Machtgebers Republik Österreich, wodurch diese geschädigt wurde", so die Richterin zur Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro. Diese wurde über Umwege auf drei Konten in Liechtenstein transferiert. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", sagte die Richterin.
Unter anderem merkte Richterin Hohenecker weiters an, dass der von der Staatsanwaltschaft vorgeworfene Tatplan zur illegalen Bereicherung auf Kosten der Republik durch drei Zeugenaussagen belegt sei. Es sei eine "Infrastruktur zur Verschleierung" geschaffen worden.
Grassers Ausführungen zum "Schwiegermuttergeld", wonach er rund 500.000 Euro von der Mutter seiner Frau in bar erhalten habe, um damit sein Veranlagungstalent zu beweisen, seien "abwegig und widerlegt". Weiters sprach Hohenecker von einer "umfangreichen Spurenverwischung" mittels Scheinrechnungen und Scheinprojekten.
Richterin begründet das Strafausmaß für Grasser
Bei Karl-Heinz Grasser als damaligen Amtsträger hätte das Höchstmaß bei Untreue (Paragraph 153 Strafgesetzbuch) von 10 Jahren um die Hälfte - also auf 15 Jahre - angehoben werden können, sagte Richterin Hohenecker. Die nicht rechtskräftige Freiheitsstrafe von acht Jahren für Grasser sei unter anderem auf der hohen Schadenssumme, der eigenen Bereicherung und dem langen Tatzeitraum entschieden worden. Strafmildernd seien unter anderem der ordentliche Lebenswandel, das Wohlverhalten seit der Tat und die lange Verfahrensdauer gewesen, sagte Hohenecker.
Hauptangeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt
Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger erhielt sieben Jahre. Der Lobbyist Peter Hochegger wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, die Anwälte von Grasser und Meischberger haben bereits Berufung angemeldet.