Politik
"Burka-Strafe" landet jetzt vor dem Verfassungsgericht
Ein Aktivist, der in Kuhmaske Flugblätter verteilt hatte, bekam eine Geldstrafe wegen Nichteinhaltung des Burka-Verbots. Er zog nun vor Gericht.
Dieser Fall geht auf keine Kuhhaut: Im Juni 2018 hatte ein Aktivist im Kuhkostüm samt Kuhmaske bei einer Veranstaltung zum Thema "Milch" Flugblätter verteilt. Damit wollte er auf sein Anliegen, den Tierschutz, aufmerksam machen. Die Exekutive fand das gar nicht lustig und verhängte eine Geldstrafe über den Mann. Er habe mit der Maske gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – im Volksmund Burka-Verbot – verstoßen, so die Begründung.
Der Mann zog deswegen bis vor den Verfassungsgerichtshof. Die Richter müssen jetzt entscheiden, ob die Bestrafung das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und das Gesetz verfassungswidrig ist.