Politik

Bundesrat schmettert neues Gesetz der Regierung ab

Nach den Personal-Rochaden in der Regierung sollen auch die Ministerien umgebildet werden. Der Bundesrat legte nun ein Veto zu diesem Vorhaben ein.

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Sitzung des Bundesrates im Parlamentsausweichquartier in der Hofburg in Wien.
Sitzung des Bundesrates im Parlamentsausweichquartier in der Hofburg in Wien.
TOBIAS STEINMAURER / APA / picturedesk.com

Aufgrund eines redaktionellen Panne in der Ausfertigung des Gesetzestextes erhob der Bundesrat heute einstimmig Einspruch gegen die Bundesministeriengesetz-Novelle, die den rechtlichen Rahmen für die jüngsten Kompetenzverschiebungen innerhalb der Bundesregierung bereiten soll. Damit wandert die Vorlage zurück an den Nationalrat, der sich neuerlich damit befassen muss.

Konkret sollen mit der vorliegenden Novelle etwa die Agenden für Arbeit und Wirtschaft unter Martin Kocher in einem Ressort zusammengeführt werden. Die Zuständigkeit für Tourismus soll aus dem Landwirtschaftsministerium (früher Elisabeth Köstinger, jetzt Norbert Totschnig) herausgelöst und dem neuen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft übertragen werden. Dort soll sich die neue Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler mit diesem Bereich befassen.

Zudem muss das Landwirtschaftsministerium weitere Kompetenzen, und zwar jene für Zivildienst an das Bundeskanzleramt und jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens sowie für das Bergwesen an das Finanzministerium, abgeben. Auch die Digitalisierungsagenden – und damit etwa die Zuständigkeit für das Bundesrechenzentrum – wandern ins Finanzministerium, wo Finanzminister Magnus Brunner mit Florian Tursky gleichfalls einen neuen Staatssekretär als Unterstützung erhalten hat.

Panne im Ausschuss

Bei der Ausfertigung des Gesetzestextes zur rechtlichen Regelung der jüngsten Kompetenzverschiebungen in der Regierung, der Bundesministeriengesetz-Novelle, sei ein redaktionelles Versehen passiert, erläuterte Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) die Panne. Ein Abänderungsantrag, der redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen enthält, sei im Ausschussbericht des Verfassungsausschusses des Nationalrats nicht berücksichtigt worden. Daher müsse jetzt Einspruch erhoben und die Materie erneut vom Nationalrat auf die Agenda genommen werden. Eder-Gitschthaler betonte aber, dass die mit der Vorlage vorzunehmende Neustrukturierung der Ministerien jedenfalls "gut durchdacht" sei.

"Unübersichtliche Bauteile"

Die Novelle stelle das Ergebnis mehrfacher Regierungsumbildungen dar, die einschneidende Veränderungen durch zahlreiche Kompetenzverschiebungen mit sich bringen, kritisierte demgegenüber Elisabeth Grimling (SPÖ/W) etwa, dass "unangenehme Vorhaben in unübersichtliche Bauteile" zerlegt würden. Von den Änderungen seien auch eine Reihe Bediensteter betroffen, deren dienstrechtliche und Personalvertretungs-Situation damit erschwert werde.

"Außer Rand und Band"

Johannes Hübner (FPÖ/W) meinte, dass jetzt gegen die Novelle Einspruch erhoben werden müsse, sei einer "Gesetzesflut" geschuldet, die "außer Rand und Band" geraten sei. Das überlaste das Parlament und alle Beteiligten und stelle einen gewaltigen Verwaltungsaufwand dar. Ein Gesetz, womit Kompetenzen "derart hin und her verschoben" würden, nur damit keine Kollision zustande komme, sollte aus seiner Sicht ohnedies nicht beschlossen werden.

"Gepfuscht"

Marco Schreuder (Grüne/W) nahm die Situation aufgrund des redaktionellen Fehlers zum Anlass, wertschätzend auf die Funktion des Bundesrats hinzuweisen. Dieser sei auch eine Stelle, wo redaktionelle Fehler behoben werden können. Ebenso wie Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) sprach er davon, dass die Novelle in zwei Wochen wieder von der Länderkammer beraten werden würde.

Arlamovsky meinte außerdem, dass durch besagten Abänderungsantrag, mit dem die "Verrenkung" der Kompetenzverschiebung beim Finanzministerium hinsichtlich ÖBAG ihm zufolge neuerlich korrigiert werden sollte, die nunmehrige Panne überhaupt erst passiert sei. Daran sei aus seiner Sicht "wieder" zu merken, dass die Regierungsparteien "gepfuscht" hätten, so der Vorwurf.

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