Politik

Bund und Länder streiten wegen Kopftuchverbot

Immer mehr Bundesländer wollen das Kopftuchverbot in Kindergärten kippen. Die Bundesregierung schaltet jedoch auf stur. 

Tobias Kurakin
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Das Kopftuchverbot in Kindergärten sorgt für Streitereien zwischen Bundesländern und Bundesregierung. 
Das Kopftuchverbot in Kindergärten sorgt für Streitereien zwischen Bundesländern und Bundesregierung. 
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Es galt als eines der umstrittensten Projekte der türkis-blauen Bundesregierung: das Kopftuchverbot an Österreichs Schulen. Nach dem Bruch der Koalition durch das Ibiza-Video kippte der Verfassungsgerichtshof das Gesetz, jedoch nur in Schulen. In Kindergärten ist es nach wie vor aufrecht. Die Länder steigen daher auf die Barrikaden. 

Neuer Vertrag soll Kopftuchverbot nicht mehr enthalten 

Dieses Jahr wird wieder ein neuer Vertrag zwischen Bundesländern und Bundesregierung betreffender Kinderbetreuung notwendig. Wenn es nach den Ländern geht, will man das Kopftuchverbot in Kindergärten nicht mehr im Abkommen stehen haben. Die Bundesländer beziehen sich bei ihrer Forderung auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, der 2020 entschieden hat, dass ein Kopftuchverbot an Schulen gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspricht und nur auf Muslime abzielt. 

Einen Vorstoß haben bereits die Bundesländer Salzburg und Tirol gewagt. In ersterem hat die Bildungslandesrätin Andrea Klambauer von den NEOS gegenüber der APA betont, dass das Kopftuchverbot an Kindergärten bereits seit Februar außer Kraft gesetzt wurde. Ihre Tiroler Kollegin Beate Palfrader von der ÖVP hat zudem ebenfalls bekanntgegeben, dass das Verbot nicht mehr aktiv sei. 

Vonseiten der Bundesregierung will man jedoch am Kopftuchverbot festhalten. Sowohl das Bundeskanzleramt als auch das Bildungs-, Finanz- und Familienministerium wollen demnach von einer Abschaffung der Regelung vorerst nichts wissen. In der Praxis ist das Kopftuchverbot aber nie wirklich zu einem Thema geworden. So kam es laut Informationen aus den Bundesländern nie zu Strafen oder Vorladungen wegen Verstößen gegen das umstrittene Gesetz. 

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