Bereits über 400 Einvernahmen
Brisante Ermittlungen: Strache-Spesenakt immer dicker
Mehr als fünf Jahre Ermittlungen und noch keine Anklage: Warum beschäftigt die FPÖ-Spesenaffäre die Justiz bereits so lange? Die SPÖ fragte nach.
Seit Mitte 2019 wird gegen verschiedene aktuelle oder frühere Verantwortliche der FPÖ in der sogenannten Spesenaffäre bereits ermittelt. Aufgeflogen war diese auch nach einem entsprechenden "Heute"-Bericht. Demnach sollen private Zahlungen – etwa für Pool-Renovierungen oder Nachhilfe für die Kinder des damaligen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache – über die Parteikasse abgerechnet worden sein.
Anklage lässt auf sich warten
"Die Einbringung eines Strafantrages bzw. einer Anklageschrift (je nach vorgeworfener Tat und deren Qualifikation) ist noch nicht in Aussicht. Dies verstößt jedoch gegen das Beschleunigungsgebot und wird allenfalls zu einer milderen Strafe führen." Das schreibt SPÖ-Vizeparteichefin Julia Herr in ihrer parlamentarischen Anfrage an die Justizministerin unter dem Titel "FPÖ-Spesenaffäre – wann kommen die Anklagen?". Herr stellt insgesamt 46 Fragen.
Die Antworten bringen interessante Details dieses Riesen-Verfahrens ans Tageslicht. Die Highlights:
Insgesamt 15 Beschuldigte
Das Verfahren wird gegen 15 natürliche Personen – darunter ein unbekannter Täter – geführt. Im Raum steht der Verdacht der Nötigung, der Veruntreuung, des Betrugs, der Untreue, des Förderungsmissbrauchs, der falschen Beweisaussage, der Verleumdung und des Missbrauchs der Amtsgewalt.
Monster-Akt …
Der Ermittlungsakt umfasst mittlerweile unglaubliche 1.014 Ordnungsnummern.
… aber nur ein Staatsanwalt
Aktuell wird der Akt von einem Staatsanwalt bearbeitet, wobei es zwei Mal zu einem Wechsel gekommen ist. Dem Verfahren ist laut Ministerin ein Wirtschaftsexperte zugeteilt. Zudem wurde bislang ein Sachverständiger bestellt.
83 Berichte der Staatsanwaltschaft
Von 23. September 2019 bis 10. Juli 2024 erstattete die Staatsanwaltschaft Wien insgesamt 83 Berichte, darunter 28 Vorhabensberichte. Sämtliche dieser Berichte seien von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) "zeitnah bearbeitet und an die zuständigen Fachabteilungen im Bundesministerium für Justiz weitergeleitet" worden.
Vier Weisungen
Drei erteilte die OStA an die Staatsanwaltschaft Wien, eine das Justizministerium. Vor dieser Weisung sei der Weisungsrat im Ressort befasst worden.
„Die sehr aufwändige Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei wird von einem zwar äußerst engagierten, aber kleinen Team geleitet.“
Keine Antworten zu Straches Ex-Fahrer
Ob die Absicht besteht, gegen den ehemaligen Fahrer von Heinz-Christian Strache und dessen Sekretärin strafrechtlich vorzugehen, beantwortete die Ministerin nicht. Begründung: Fragen zu diesem Themenkomplex "betreffen inhaltliche Details eines nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens".
"Außergewöhnlicher Umfang der Ermittlungen"
Die Gründe für die bisherige Dauer des Ermittlungsverfahrens lägen "insbesondere im außergewöhnlichen Umfang der Ermittlungen", verweist die Justizministerin unter anderem auf den Akt mit mehr als 1.000 Ordnungsnummern und die zahlreichen Beschuldigten.
Heinz-Christian Strache kehrte mit "Puls24" zurück in die Finca auf Ibiza
Mehr als 100 Berichte der Polizei
Das Bundeskriminalamt erstattete bislang 101 Berichte, 16 davon waren Abschlussberichte. Dazu kamen "zahlreiche Aktenvermerke".
Mehr als 400 Vernehmungen
Dazu heißt es in der Anfragebeantwortung: "Die sehr aufwändige Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei wird von einem zwar äußerst engagierten, aber kleinen Team geleitet."
Millionenschaden
Ein weiterer Umstand für die lange Ermittlungsdauer sei die durch viele Einzelhandlungen verursachte Gesamtschadenssumme von bereits mehr als einer Million Euro. Die Ministerin "hält fest", dass einer der Beschuldigten bislang 41 Mal einvernommen wurde – "und die Beschuldigteneinvernahme noch nicht abgeschlossen ist".
Zettelwirtschaft
Im Zuge der Ermittlungen müsste bei einer "Vielzahl" von gesicherten Belegen analysiert werden, was damit bezahlt wurde, wer die entsprechende Zahlung getätigt hat und wem sie zugute gekommen ist. "Die Anzahl der auf diese Weise auszuwertenden Einzelbelege beläuft sich auf mehrere Zehntausend." Und die Staatsanwaltschaft hat weitere relevante Rechnungen eingefordert.
Immunitätsfragen
Ebenso Auswirkungen auf die Ermittlungsdauer hätten die "zahlreichen komplexen Tat- und Rechtsfragen". Fallweise gehe es bei den beschuldigten Personen auch um Fragen der Immunität.
Auch Konten geöffnet
Laut Kenntnisstand des Justizministeriums seien rund 80 Ermittlungsanordnungen mit "Zwangsmaßnahmen" an die Kriminalpolizei ergangen. Darunter umfasst: Festnahmen, Auskunftserteilungen über Bankkonten und Bankgeschäfte sowie die Sicherstellung.
Für Heinz-Christian Strache und seine Mitbeschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die FPÖ-Spesenaffäre, die seit Mitte 2019 untersucht wird, umfasst Vorwürfe wie Veruntreuung und Betrug gegen 15 Beschuldigte, darunter Heinz-Christian Strache
- Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen gab es mehr als 400 Vernehmungen, der Akt umfasst mehr als 1.000 Ordnungsnummern
- Anklage gibt es aber noch keine, was die SPÖ kritisiert
- Sie ortet Verstöße gegen das "Beschleunigungsgebot"