Gleich zwei Kameras
"Besitzstörung" – Abzocker stellen jetzt Doppel-Falle
In Wien-Floridsdorf sorgt eine Parkplatz-Falle für blankes Entsetzen. Autofahrer werden nämlich aus einem Pkw gefilmt – und das aus mehreren Winkeln.
Seit Jahren werden Autofahrer und Datenschutzbehörde durch fiesen Maschen an der Nase herumgeführt. Mit vermeintlichen "Beweisfotos" kommen Privatgrundbesitzer und deren Vermieter bezichtigen sie ahnungslose Verkehrsteilnehmern der Besitzstörung – Geldforderungen und Klagsdrohungen inklusive.
Für die Besorgung der angeblichen Beweisbilder dient auf einem alleingelassenen Parkplatz im 21. Bezirk ein Auto ohne Kennzeichen. In diesem sind zwei Kameras installiert, die gleich mehrere Zufahrten abdecken.
Zugang zu Parkplatz UND Wohnkomplex observiert
In der Donaufelder Straße 91 in Wien-Floridsdorf mutierte eine Tankstelle zu einem privaten Parkplatz. Wie Leserreporter-Fotos zeigen, scheint der Besitzer des Grundstückes mit Parkplatz-Kunden kaum Geld zu verdienen, auf dem Platz steht nämlich ein einziges Auto. Gerade dieses scheint aber ahnungslosen Autofahrern das Geld aus der Tasche zu ziehen.
"Besitzstörung"! Abzocker stellen jetzt Doppel-Falle
Fotos und Videos von aufmerksamen Leserreportern beweisen nämlich eindeutig, dass aus dem grauen Citroën ohne Kennzeichen die Einfahrt zu dem Parkplatz gefilmt wird – mehr dazu hier. Wer vor der Zufahrt hält, wird der Besitzstörung bezichtigt. Geldforderungen im mittleren dreistelligen Eurobereich sowie Besitzstörungsklagedrohungen folgen.
Der "Heute"-Videobeweis: Kamera in Auto ohne Taferl filmt alles mit
Nun tauchten neue Bilder von dem ominösen Fahrzeug auf. Auf diesen ist klar ersichtlich, wieso der Citroën in schräger Position zur Einfahrt steht. Bei genauerem Hinsehen fällt nämlich auf: In dem Auto wurden gleich zwei Dashcams befestigt, beide nehmen verschiedene Ziele audiovisuell auf. Eine Kamera zeichnet Autos nahe der Grundstücks-Einfahrt auf – eine Cam filmt Fahrzeuge, die sich vor dem Grundstück Richtung Zufahrt des Wohnkomplexes begeben.
Datenschutzbehörde machtlos
Doch wie ist es möglich, dass sich Grundstücksbesitzer, ihre Vermieter und Anwälte derart bereichern? Für die österreichische Datenschutzbehörde steht fest: Laut Kraftfahrgesetz haben Privatpersonen das Recht, von der Kraftfahrbehörde Auskunft über Name und Anschrift der Zulassungsbesitzer zu erhalten.
Der Grundstückbesitzer müsse dafür nur "ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen" und Fahrzeugdaten angeben – in diesem Fall die Kennzeichen der jeweiligen Fahrzeuge.
Obwohl das Datenschutzrecht durch das Filmen öffentlichen Raums auf die Probe gestellt und in vielen Fällen gebrochen wird, ist das Erheben der Daten laut der Datenschutzbehörde rechtens. Auf Anfrage von "Heute" erklärte ein Sprecher der Datenschutzbehörde, dass solche Sachverhalte im Rahmen eines Verfahrens nur abschließend geprüft werden: "Wer sich in seinem Datenschutzrecht verletzt fühlt, kann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen."
ÖAMTC erklärt Problematik
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärt gegenüber "Heute" die Problematik der Beweislast. Da hier öffentlicher Raum überwacht wird, ist es durchaus möglich, dass die Art der Überwachung nicht als konform mit den bestehenden Datenschutzregelungen zu sehen ist.
"Bitte aber bedenken: selbst wenn es sich eindeutig um einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen handelt, ist daraus für das Besitzstörungsverfahren nichts zu gewinnen", so Authried. Illegal erlangte Beweismittel können nämlich vor Gericht zugelassen werden, das entscheidet letztendlich der jeweilige Richter – mehr dazu hier.
Parkplatz-Abzockfallen in und um Wien
1010, Wiesinger Straße/Stubenring
1020, Große Sperrlgasse 17
1040, Schelleingasse 17
1100, Quellenstraße 92
1140, Lützowgasse 14a
1160, Hasnerstraße 128
1210, Prager Straße 94-98
1210, Donaufelder Straße 91
1220, Franz-Eduard-Matras-Gasse 8
1220, Walter-Zeman-Gasse
1220, Breitenleer Straße
Vösendorf, Am Teich
Schräg, skurril, humorvoll, täglich neu! Das sind die lustigsten Leserfotos.
Auf den Punkt gebracht
- In Wien-Floridsdorf sorgt eine Parkplatz-Falle für Aufregung, bei der Autofahrer aus einem Auto heraus gefilmt werden
- Private Parkplatzvermietungen und Rechtsanwälte nutzen dubiose Machenschaften, um Verkehrsteilnehmer mit "Beweisfotos" einer Besitzstörung zu belasten und Geldforderungen zu stellen
- Trotz Datenschutzverletzungen ist das Erheben der Daten laut der Datenschutzbehörde rechtens