Gerichtstermin in Innsbruck
Benko-Privatpleite – er bekommt eine letzte Frist
Die Entscheidung über den Insolvenzantrag des Staats gegen René Benko persönlich fällt erst am 5. März. Zum Gerichtstermin gestern kam er nicht.
Am Dienstag ging es am Landesgericht Innsbruck um das Privatvermögen von Milliardenpleitier René Benko. Der gestrauchelte Immo-Unternehmer musste offenlegen, wie viel Geld er persönlich hat.
Steuerschulden
Hintergrund ist der Insolvenzantrag, den die Republik Österreich gegen Benko gestellt hat. Und zwar wegen offener Einkommensteuerforderungen der Finanz – laut Tageszeitung "Standard" in Höhe von rund zwei Millionen Euro – sowie nicht vollständig geleisteter Zahlungen an die Signa Holding.
Unterlagen vorlegen
Bei der nicht öffentlichen Tagsatzung am Dienstagvormittag, zu der Benko wie erwartet nicht persönlich erschien, wurde aber noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob über den Tiroler persönlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Seitens der Parteien seien noch weitere Unterlagen vorzulegen, teilte das Landesgericht am frühen Nachmittag mit. Dafür wurde von Insolvenzrichter Hannes Seiser eine Frist bis 5. März festgelegt.
"Auf Basis der sodann verbreiterten Aktenlage wird das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen zu entscheiden haben", heißt es in der Mitteilung.
Ist Benko zahlungsfähig?
Entschieden wird dann, ob Benko zahlungsfähig ist. Wenn nicht, wird der einstige Selfmade-Milliardär auch persönlich in die Insolvenz geschickt. Was bedeuten würde, dass das Privatvermögen des 46-Jährigen zur Verwertung anstehen würde.
Weder der Insolvenzrichter noch die Rechtsvertreter wollten das Verfahren am Dienstag kommentieren.
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Auf den Punkt gebracht
- Der Gerichtstermin in Innsbruck in Bezug auf die Privatpleite von René Benko endete ohne Entscheidung über den Insolvenzantrag des Staats gegen ihn, da Benko nicht persönlich erschien
- Es wurde eine letzte Frist bis zum 5
- März festgelegt, um weitere Unterlagen vorzulegen, bevor das Insolvenzgericht über das Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen entscheiden wird