Politik
Ausländern steht selbes Kindergeld wie Österreichern zu
Kinder im Ausland beziehen weniger Kindergeld – so wollte es Türkis-Blau. Jetzt urteilt Richard De la Tour dagegen. Es "verstoße gegen EU-Rechte".
Ein weiteres Projekt von Türkis-Blau fällt einer Gerichtsentscheidung zum Opfer. Diesmal geht es um die gekürzte Familienbeihilfe für Kinder im Ausland. Sie verstoße gegen EU-Recht, urteilte EU-Generalanwalt Richard de la Tour gestern. Denn Arbeitnehmern aus dem EU-Ausland, die in Österreich arbeiten, steht Familienbeihilfe in gleicher Höhe zu wie Österreichern – egal ob deren Kinder in Österreich leben oder nicht.
Verletzung des Freizügigkeitsrechts
Die sogenannte "Indexierung" – die vor allem auf Arbeitnehmer aus Osteuropa abzielt – stelle eine Verletzung des Freizügigkeitsrechts und eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, so der Generalanwalt. Der EuGH folgt für gewöhnlich dessen Rechtsmeinung. Damit steht die gekürzte Familienbeihilfe wohl vor dem Aus. Die Grünen fordern bereits Vorkehrungen für eine Rückzahlung der Gelder an die Betroffenen.