Politik
Nächste Ausgangssperre kommt nach dem Lockdown
Obwohl die Ziele verfehlt wurden, gibt es jetzt Lockdown-Lockerungen. Auch bei den Ausgangs- und Besuchsregeln hat sich einiges geändert.
Für eine Lockerung des Lockdowns wurden seitens der Bundesregierung klare Vorgaben gestellt. Unter 1.000 Neuinfektionen pro Tag, eine 7-Tages-Inzidenz um die 50, Reproduktionszahl unter 0,8. Keines dieser Ziele wurde erreicht, denn seit zwei Wochen stagnieren die Zahlen auf doppelt so hohem Niveau.
Erschwerend kommen die beiden neuen Mutationen aus Großbritannien und Südafrika hinzu, die offenbar um einiges ansteckender sind. Auch beim Impfen muss man auf einen der "Plan Bs" zurückgreifen. Denn AstraZeneca, mit welchem man im ersten Quartal alle über 65 impfen wollte, wird aufgrund mangelnder Daten nur für Personen unter 65 zugelassen werden.
Trotzdem wurden am 1. Februar erste Öffnungsschritte verkündet, die ab 8. Februar gelten sollen. Neben den Schulen sperrt auch der Handel und körpernahe Dienstleister wieder auf – wenn auch unter strengen Vorsichtsmaßnahmen. Die FFP2-Maske wird beinahe überall zur Pflicht. Nur nicht in der Gastronomie, diese bleibt weiterhin geschlossen.
Ausgangsperre Light
Auch bei der Ausgangssperre ändert sich mit nächster Woche einiges. War das Verlassen des Hauses bisher rund um die Uhr (mit einigen Ausnahmen) verboten, gilt ab 8. Februar wieder die Lockdown-Light-Regel.
Heißt: Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 6 Uhr.
Ausnahmegründe sind wie gehabt "die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum", die "Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten", die "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse" und – natürlich – der Weg zur Arbeit und Ausbildung.
Ein Haushalt erlaubt
Bisher war lediglich das Treffen mit einer engen Bezugsperson erlaubt. Das ändert sich ab 8. Februar. Nun dürfen sich in der Zeit, in der keine Ausgangsbeschränkung gilt, wieder zwei Haushalte treffen, aber maximal vier erwachsene Personen. Um 20 Uhr muss man sich demnach wieder im eigenen Haushalt befinden.
Kontrolliert werden kann das natürlich nicht, denn Eingriffe in den privaten Wohnbereich sind auch 2021 verfassungsrechtlich tabu.