Schutzzone eingerichtet
Ausbruch der Vogelgrippe schon in drei Betrieben in NÖ
Rund um die Ausbruchsbetriebe wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometer und eine Überwachungszone im Umkreis von 10 Kilometer eingerichtet.
"Der Ausbruch der Vogelgrippe in drei Geflügelbetrieben im Bezirk Amstetten ist bedauerlicherweise bestätigt worden", gab heute FP-Landesrätin Susanne Rosenkranz bekannt.
Seitens des Landes Niederösterreich seien alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen worden. Rund um die Ausbruchsbetriebe sei eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometer und eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometer eingerichtet worden, informierte Rosenkranz.
Generelle Stallpflicht
Die Zonen bleiben mindestens 21 Tage bzw. 30 Tage nach Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe aufrecht. Innerhalb der Sperrzonen gilt eine generelle Stallpflicht und Erzeugnisse von anderen Betrieben dürfen nur mit behördlicher Genehmigung aus der Sperrzone gebracht werden. "Ich appelliere an unsere Landwirte in dieser Region, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Sollte es irgendwelche Auffälligkeiten geben, ersuche ich umgehend die zuständigen Behörden zu informieren", so Rosenkranz weiter.
„Bund, Land und Bezirkshauptmannschaft arbeiten hier eng zusammen und ich befinde mich im ständigen Austausch mit dem Bundesministerium sowie der Abteilung Veterinärangelegenheiten des Landes NÖ, die alle Biosicherheits- und Schutzmaßnahmen ergreift, um die Ausbreitung zu unterbinden. Die Betriebe in den Zonen unterliegen besonderer amtstierärztlicher Beobachtung“, so Rosenkranz, die sich bei allen Beteiligten für den unermüdlichen Einsatz bedankt.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- In Niederösterreich wurde in drei Geflügelbetrieben im Bezirk Amstetten die Vogelgrippe bestätigt, woraufhin Schutzzonen im Umkreis von 3 km und Überwachungszonen im Umkreis von 10 km eingerichtet wurden
- FP-Landesrätin Susanne Rosenkranz betonte die enge Zusammenarbeit von Bund, Land und Bezirkshauptmannschaft sowie die strengen Maßnahmen, einschließlich einer generellen Stallpflicht und besonderer amtstierärztlicher Beobachtung, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern