20 Jahre nun rechtskräftig

Anwältin über Hundebox-Mutter – "Kein normaler Mensch"

Die Mama des gequälten Buben blitzte mit ihrer Berufung ab. Juristin Astrid Wagner hatte die gestörte Psyche der Frau hervorgehoben – vergeblich.

Christian Tomsits
Anwältin über Hundebox-Mutter – "Kein normaler Mensch"
Die Mutter des heute 14-Jährigen vor Gericht – sie hatte den Blick gesenkt, sprach im Saal mit zittriger Stimme.
Denise Auer

In Handschellen und von Beamtinnen bewacht wurden am Donnerstag zwei Frauen (33, 40) im Justizpalast über die große Treppe in den Saal E gebracht. Furchtbare Taten werden den beiden Waldviertlerinnen, die mit gesenktem Blick den Ausführungen am OLG Wien lauschten, zu Last gelegt – wir berichteten.

Ein damals 12-Jähriger wurde auf Anweisung der Nachbarin (40) von der eigenen Mutter (33) monatelang gequält, litt Hunger, Durst und furchtbare Schmerzen. Nackt und mit Wasser übergossen musste der Bub bei bitterer Kälte in einer 50 Zentimeter großen Hundebox kauern. Als er am 22. November 2022 von den Strapazen ins Koma fiel, hatte er nur noch 26,8 Grad Körpertemperatur. Das Kind kam ins Spital und überlebte nur durch ein Wunder.

Versuchter Mord, Quälen eines Unmündigen

Am Landesgericht Krems wurde die Mutter wegen versuchten Mordes und die Nachbarin wegen Quälen eines Unmündigen schuldig gesprochen – mehr dazu hier.

In diese Hundebox sperrte die Mutter ihren Sohn ein.
In diese Hundebox sperrte die Mutter ihren Sohn ein.
CHRISTOPHER ECKL / APA / picturedesk.com

Die Urteile sind nun fix

"Es war eine besonders grausame Tat, die erschüttert hat – selbst mich, die seit Jahrzehnten tätig ist", schmetterte die Richterin die Bitte um Strafabsenkung beider Frauen nach kurzer Verhandlung ab. Die Urteile für beide Komplizinnen bleiben unverändert und sind somit rechtskräftig: 20 Jahre Haft plus Maßnahmenvollzug für die 33-jährige Mutter, 14 Jahre und ebenfalls die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum für die Anstifterin (40).

Anwältin Astrid Wagner am Oberlandesgericht Wien – sie blitzte mit der Berufung ab.
Anwältin Astrid Wagner am Oberlandesgericht Wien – sie blitzte mit der Berufung ab.
Denise Auer
Die Mutter ist kein normaler Mensch. Sie leidet unter einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung
Astrid Wagner
Verteidigerin

Star-Verteidigerin Astrid Wagner versuchte zu erklären: "Die Mutter ist kein normaler Mensch. Sie leidet unter einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung, war immer eine sehr hilflose Person." Erst durch die Komplizin und deren perfide Ideen habe sie plötzlich Macht über ihren Sohn erlangt, was in unfassbarem Sadismus endete. "Es tut mir von Herzen leid", so die Mutter mit zittriger Stimme und starr nach vorne gerichteten Augen vor Gericht.

Bub in Hundebox gesperrt: Frauen vor Gericht in Wien

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    Hundebox-Prozess am Oberlandesgericht Wien. Die Komplizin kam im karierten Hemd.
    Hundebox-Prozess am Oberlandesgericht Wien. Die Komplizin kam im karierten Hemd.
    Denise Auer

    "Sie hat immer noch furchtbare Angst vor der Komplizin, die mit ihr in derselben Haftanstalt nur ein paar Zellen weiter in Asten sitzt", erklärte Anwältin Wagner nach der Verhandlung. Denn die 40-Jährige soll in der Haft weiterhin manipulatives Verhalten an den Tag legen. Bei der Essensausgabe sei es schon "zu einem Vorfall" gekommen. Der Mutter sei es leider nicht möglich, ihrer ehemaligen Einflüstererin ganz aus dem Weg gehen – wohl auch die nächsten Jahrzehnte nicht.

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      <strong>23.11.2024: Verschwunden! Rätsel um Goldschatz aus Wiener Villa</strong>. In einer alten Villa in Wien-Penzing sollen 30 Kilo Gold gefunden worden sein. <a data-li-document-ref="120073714" href="https://www.heute.at/s/verschwunden-raetsel-um-goldschatz-aus-wiener-villa-120073714">Plötzlich will niemand mehr wissen, wo das Edelmetall ist.</a>
      23.11.2024: Verschwunden! Rätsel um Goldschatz aus Wiener Villa. In einer alten Villa in Wien-Penzing sollen 30 Kilo Gold gefunden worden sein. Plötzlich will niemand mehr wissen, wo das Edelmetall ist.
      Leserreporter

      Auf den Punkt gebracht

      • Die Berufung der Mutter, die ihren Sohn monatelang in einer Hundebox quälte, wurde abgelehnt, und die Urteile sind nun rechtskräftig: 20 Jahre Haft für die Mutter und 14 Jahre für die Anstifterin
      • Trotz der Verteidigung, die auf die gestörte Psyche der Mutter hinwies, zeigte sich das Gericht unbeeindruckt und betonte die Grausamkeit der Tat
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