Politik

Anschober fixiert jetzt DIESE Freiheit für Geimpfte

Novellen des Covid-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes bringen einige Neuerungen in Österreich.

Heute Redaktion
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Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) hat nach Ende der Begutachtungsfrist die überarbeiteten Novellen des COVID-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes vorgelegt. Eine wichtige Änderung gegenüber dem Erstentwurf: Die Regelung zum Zusammenströmen von Menschen ab vier Personen wird im COVID-19-Maßnahmengesetz und nicht im Epidemiegesetz verankert und gilt damit befristet und ausschließlich für Rechtsakte in Zusammenhang mit COVID-19.

Zusätzlich wird klargestellt, dass bis zu sechs minderjährige Kinder nicht in die Höchstteilnehmerzahl von Zusammenkünften miteinzurechnen sind – dies entspricht damit bereits praktizierten Regelungen. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für max. 4 Wochen erlassen werden. Zudem sieht der aktuelle Entwurf eine zeitliche Beschränkung von 10 Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft (der weiterhin nicht kontrolliert werden darf).

Weitere Änderungen:

Ausgangsregelung: Auch hier wurden die Rückmeldungen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt und die bestehenden Voraussetzungen für das Verordnen von Ausgangsbeschränkungen grundsätzlich beibehalten; lediglich Betretungsverbote (§§ 3 und 4 Betriebsstätten und bestimmte Orte) müssen nicht völlig ausgenutzt werden, um bereits eine Ausgangsregelung zu erlassen, wenn diese verhältnismäßiger ist als reine Betretungsverbote.

Wegfall der FFP2-Masken-Alternative bei Berufsgruppentests: Hier wurden medizinische oder faktische Testhindernisse als Faktoren mitaufgenommen, die zu berücksichtigen sind.

"Der Begutachtungsprozess hat wertvolle Rückmeldungen geliefert. Viele Vorschläge haben wir vollständig oder zumindest in den wichtigsten Punkten aufgenommen", so Anschober. "Ganz neu und von wesentlicher Bedeutung ist, dass nun erstmals Rechte für geimpfte Personen verankert werden und damit die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes als Dokument eines Immunitätsnachweises geschaffen wird. Der entsprechende Passus sieht vor, dass die Impfung von Auflagen, insbesondere von der Testpflicht, befreien kann. Geimpfte, Getestete und Genesene können künftig per Verordnung gleichgestellt werden, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Geimpfte können auch von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden."

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