Vor genau sechs Jahren entschied sich "Heute"-Leser Andreas (Name von der Redaktion geändert*) sein Auto zu verkaufen. Er selbst lebt am Wiener Alsergrund und ist seitdem entweder öffentlich oder gelegentlich mit einem Car-Sharing-Fahrzeug unterwegs. Doch in letzter Zeit sollen die Anrainerparkplätze in seinem Grätzl immer weiter ausgebaut worden sein.
Das wiederum bedeutet für Andreas ein Parkverbot mit dem gemieteten Auto. Anrainerparkplätze sind nämlich ausschließlich für Anwohner mit einem gültigen Parkpickerl für den jeweiligen Bezirk und Autos mit einem Behinderten-Parkausweis reserviert.
"Ich darf mit einem Carsharer nicht vor die Haustür parken, obwohl ich ein Anrainer bin und muss sinnlos umher fahren, bis ich einen Stellplatz finde", ärgert sich der Wiener im "Heute"-Gespräch. Durch die eingeschränkten Abstellmöglichkeiten erschwert sich auch die Suche nach einem Mietauto in der Gegend enorm. Laut Andreas gäbe es im Umkreis von 500 Metern kaum noch Autos daher fordert er eine Gesetzesänderung. Dass diese jedoch in naher Zukunft kommen wird, ist eher unwahrscheinlich.
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärt gegenüber "Heute", dass es bei dem Gesetz nicht um die Anrainereigenschaft des Lenkers geht, sondern um bestimmte Arten von Fahrzeugen, etwa solchen mit einem Parkpickerl für den jeweiligen Bezirk.
"Wenn man sich beispielsweise das Auto eines Freundes, das ein Parkpickerl aus einem anderen Bezirk hat, ausborgt, kann man die Anwohnerparkplätze auch nicht nutzen. Das selbe gilt für Pkw von Carsharing-Diensten", so Authried abschließend.