Politik
An "Impfstichtagen" kassiert dich das neue Gesetz ab
Das neue COVID-19-Impfpflichtgesetz ist ausgearbeitet und geht nun in Begutachtung. Ab Februar 2022 wird es dabei Impfstichtage mit Strafen geben.
"Impfstichtage" – so werden die Kontrolltermine heißen, an denen es für Ungeimpfte in Österreich künftig teuer wird. Wie der Entwurf zum neuen "COVID-19-Impfpflichtgesetz", der am Donnerstag in Begutachtung geschickt wird, zeigt, wird es für Ungeimpfte ab Februar 2022 kaum mehr Schlupflöcher geben. Ausgenommen sind nämlich nur Schwangere für die Dauer der Schwangerschaft, Kinder unter 14 Jahren, Genesene für 180 Tage ab Nachweis und Personen, die durch eine Impfung gefährdet werden könnten.
Das passiert an den "Impfstichtagen"
Mit Start Anfang Februar 2022 kommt es zu vierteljährlichen "Impfstichtagen". Zuvor bekommst du als Ungeimpfter ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, dich bis zu diesem Termin impfen zu lassen. Am "Stichtag" schlägt der Bund dann das zentrale Impfregister auf: Wer dort ohne Ausnahme als "ungeimpft" aufscheint, bekommt von seiner Bezirksverwaltungsbehörde eine Strafverfügung ausgestellt.
Im Schnellverfahren kostet die Strafe dann bis zu 600 Euro, wird nicht gezahlt oder Einspruch erhoben, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren mit bis zu 3.600 Euro Strafe. Offen bleibt bisher, was mit Nichtzahlern geschieht. Haft seine keine vorgesehen, so die Regierung, denkbar wären aber Gehaltspfändungen, Kontosperren oder der Besuch des Exekutors. Doch auch wenn gezahlt wird, ist es nicht vorbei: Am vierteljährlich nächsten "Impfstichtag" wiederholt sich das Prozedere.
So viel zahlt man im Extremfall
Für Ärzte, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen, sieht der Entwurf außerdem eine Verwaltungsstrafbestimmung mit einem Strafausmaß von bis zu 3.600 Euro vor, so das Sozialministerium. Gelten soll das neue Impfpflichtgesetz vorerst bis Ende Jänner 2024, also für zwei Jahre. Dabei sind also im Maximalfall im Schnellverfahren 5.400 Euro Strafe und im Normalverfahren 32.400 Euro Strafe möglich – wenn das Gesetz wirklich endet und nicht noch in die Verlängerung geht.