Wirbel um FPÖ-Politiker

Amtsmissbrauch? Anzeige gegen Rosenkranz eingebracht

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz soll ein Auslieferungsbegehren gegen FPÖ-Mandatare zurückgehalten haben. Die JöH erstattet nun Anzeige.
Newsdesk Heute
04.12.2024, 15:52

Laut einem Bericht des "Standard" soll der freiheitliche Nationalratspräsident Walter Rosenkranz mehrere Tage lang ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft gegen mehrere FPÖ-Nationalräte zurückgehalten haben. Gegen die Mandatare wurde seitens der Jüdischen österreichischen HochschülerInnen (JöH) eine Anzeige im Sinne des Verbotsgesetzes eingebracht.

Konkret geht es in der Causa um die beiden FPÖ-Nationalräte Martin Graf und Harald Stefan, sowie den Parlamentsklub-Direktor Norbert Nemeth. Ihnen wird seitens der JöH vorgeworfen, bei einem Begräbnis eines Mitglieds der deutschnationalen Burschenschaft Olympia das SS-Treuelied gesungen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Wien soll Rosenkranz bereits am 20. November um die Aufhebung der politischen Immunität der blauen Abgeordneten ersucht haben. Der Nationalratspräsident soll die anderen Fraktionen jedoch nicht über das Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft informiert haben. Erst am vergangenen Freitag sei das Schreiben schließlich in der Nationalratskanzlei eingegangen.

Anzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch

Wie die JöH am Mittwoch bekanntgab, wurde mittlerweile eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdacht des Missbrauchs der Amtsgewalt gegen Rosenkranz eingebracht. "Die österreichische Justiz muss nun sicherstellen, dass die Rechtsstaatlichkeit in der Republik Österreich bewahrt und für entsprechende Aufklärung gesorgt wird", heißt es in einer Aussendung.

"Walter Rosenkranz übt als Nationalratspräsident hoheitliche Befugnisse aus. Die Weiterleitung eines Auslieferungsbegehrens ist dabei keine gesetzgeberische Tätigkeit, sondern eine administrative. Der Missbrauch durch das Zurückhalten liegt wohl jedenfalls nahe, und auch der Schädigungsvorsatz erscheint gegeben, wenn Rosenkranz einen politischen Erfolg für die FPÖ in der Steiermark begünstigen wollte. Dabei gilt es juristisch zu klären, ob er ein Beamter ist, der demgemäß Amtsmissbrauch begehen kann. Ist dem so, dann wäre der Tatbestand jedenfalls erfüllt", erklärt Jurist Bini Guttmann den Sachverhalt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 04.12.2024, 15:59, 04.12.2024, 15:52
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