Politik

AMS-Chef knallhart – Geld weg bei Dutzenden Ungeimpften

Brisant: Trotz 3G am Arbeitsmarkt kommt es bei Ungeimpften zur Streichung des Arbeitslosengeldes, bestätigt AMS-Vorstand Johannes Kopf.

Rene Findenig
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AMS-Vorstand Johannes Kopf bestätigt bereits Arbeitslosengeld-Streichungen bei Ungeimpften.
AMS-Vorstand Johannes Kopf bestätigt bereits Arbeitslosengeld-Streichungen bei Ungeimpften.
HERBERT NEUBAUER / APA / picturedesk.com

Arbeitgeber, die Personal suchen, dürfen Bewerberinnen und Bewerber nach der Corona-Impfung fragen, heißt es vom AMS. Laut Johannes Kopf, Chef des Arbeitsmarktservice (AMS), wird die Impfung immer mehr nachgefragt. "Die Job-Chancen von Ungeimpften sind ungleich geringer. Also ein Naserümpfen erntet man, wenn man ungeimpft ist und das auch sagt", so Kopf im Ö1-"Morgenjournal". Knallhart: Wer als Arbeitsloser einen Job deswegen nicht bekommt, weil die Impfung fehlt, kann das Arbeitslosengeld komplett verlieren.

"Im Gesundheitsbereich, im Pflegebereich, bei der Arbeit mit vielen Ungeimpften wie Kindern, im Bereich der Luftfahrt und so weiter. Überall dort, wo die Impfung verständlicherweise verlangt wird, ist es auch sanktionierbar, wenn jemand ablehnt, sich impfen zu lassen", so Kopf auf Ö1. Wie Kopf auch sagt, sei das Arbeitslosengeld bereits in mehreren Fällen gestrichen worden. "Es sind aber keine Hunderten Fälle, die wir haben. Es sind eher Einzelfälle, vielleicht sind es ein paar Dutzend mittlerweile."

Auch für Ungeimpfte im Job wird es ungemütlich

Das AMS streicht dabei das Arbeitslosengeld zuerst für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen. Brisanter wird es aber auch für jene Ungeimpften, die gar nicht arbeitslos sind. Zwar gilt weiter 3G – geimpft, genesen oder getestet – im Job, laut Silvia Hruška-Frank, Bereichsleiterin Soziales der Arbeiterkammer Wien, hätten Arbeitgeber aber das Hausrecht und könnten im Alleingang strengere Regeln wie 2G oder 2G+, also zur Impfung oder Genesung auch einen Test, verhängen, wie sie ebenfalls auf Ö1 erläutert.

Allerdings könne im Job niemand gezwungen werden, sich impfen zu lassen, Mitarbeiter müssten dann aber beispielsweise im Homeoffice weiterarbeiten. Auch der Lohn dürfe niemandem gestrichen werden. Das große Aber: Kündigungen von Ungeimpften sind zulässig. "In Österreich kann man grundsätzlich ohne Angabe von Gründen Arbeitsverhältnisse auflösen. Es gibt nur wenige Kündigungsanfechtungsgründe und die Tatsache, dass man nicht geimpft ist und deswegen gekündigt wird, ist nicht per se ein Anfechtungsgrund." Kündigungsfristen müssten eingehalten werden, fristlos dürfen sie zudem nicht erfolgen.

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