Politik

Alles anders – so viel Steuern zahlst du ab Jänner wirk

Die Steuerklassen für das Jahreseinkommen werden mit 1. Jänner 2024 deutlich angehoben. Hier erfährst du, wie viel dir künftig übrig bleibt:

Leo Stempfl
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    Am 15. September gab Bundeskanzler Karl Nehammer gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner und Bundesminister Johannes Rauch eine Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression.
    Am 15. September gab Bundeskanzler Karl Nehammer gemeinsam mit Bundesminister Magnus Brunner und Bundesminister Johannes Rauch eine Pressekonferenz zur Abschaffung der kalten Progression.
    BKA

    Dieses Wert haben viele wohl noch ganz genau im Kopf: 11.000 Euro. Erst ab diesem Betrag waren bisher immer Steuern zu zahlen. Die weiteren Grenzen lagen bei 18.000, dann bei 31.000, 60.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen. In Zeiten geringer Inflation gab es mit diesem bewährten System kein Problem.

    Eines gab es aber doch: Die kalte Progression. Dadurch kam es zu einer schleichenden Steuererhöhung durch jährliche Lohnanpassungen. Seit diesem Jahr fließen diese Mehreinnahmen aber wieder an die Bevölkerung zurück, indem die Tarifgrenzen der Einkommenssteuer im Ausmaß von zwei Dritteln der Steuereinnahmen angepasst wurden.

    Neue Steuerklassen

    Was mit dem übrigen Drittel passiert wurde erst am Freitag von der Bundesregierung bekanntgegeben. Mit dem Ergebnis zeigen sich sowohl Bundeskanzler Karl Nehammer und Finanzminister Magnus Brunner (beide ÖVP) als auch Vizekanzler Werner Kogler und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) zufrieden. Von einem "sozialen Drittel" war die Rede. Und das sieht so aus:

    Die unteren vier der fünf Steuerklassen werden nach oben angehoben. Konkret werden dadurch erst ab einem deutlich höheren Betrag auch höhere Steuersätze fällig. Um dem sozialen Gedanken dieser Maßnahme Rechnung zu tragen werden zudem die untersten Steuerklassen stärker nach oben hin angehoben als jene der Besserverdienenden.

    Neue Steuerklassen kommen – was sich für dich ändert >>

    Die erste Tarifstufe wird um 9,6 Prozent, die zweite um 8,8, die dritte um 7,6 und die vierte um 7,3 Prozent erhöht. Dadurch ergeben sich folgende, neue Steuerklassen: Bis 12.816 Euro sind überhaupt keine Steuern zu zahlen. Bis 20.818 Euro (früher 18.000 Euro) fallen 20 Prozent an. Bis 34.513 Euro zahlt man 30 Prozent Steuern, bis 66.612 sind es 40 Prozent, bis 99.266 48 Prozent und Spitzenverdiener mit sechsstelligem Gehalt zahlen 50 Prozent.

    Beispiel 1: A ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden. A erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) von 3.666,15 Euro. Bei der Einkommenssteuer wird er 2024 um 679 Euro entlastet, durch die Überstunden-Zulagen kommen 337 und durch die Anhebung der SEG-Zulagen 192 Euro hinzu. Macht insgesamt 1.208 Euro Entlastung.

    Weitere Entlastungen

    Ergänzt wird dieses Herzstück von einer Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden. 2024 und 2025 wird der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden 200 Euro im Monat betragen, danach soll der Freibetrag von 86 auf 120 Euro angehoben werden. Weiters kommt es zu einer vollen Anpassung der Absetzbeträge. Der monatliche Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wird auf 400 Euro angehoben und der Grundfreibetrag von Selbständigen auf 33.000 Euro erhöht.

    Auch für Familien mit niedrigen Einkommen gibt es etwas: Der Kindermehrbetrag soll von 550 Euro auf 700 Euro angehoben werden und der höchstmögliche steuerfreie Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden und für Kinder bis 14 Jahre möglich sein. Außerdem soll vorgesehen werden, dass die vergünstigte oder kostenlose Inanspruchnahme von Betriebskindergärten auch dann steuerfrei ist, wenn die Einrichtung auch durch betriebsfremde Kinder besucht werden kann.

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      Helmut Graf
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