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Ärzte-Ehepaar erstochen: Tochter und Freund vor Gericht

Ein Ärzteehepaar wurde im Jänner in Bayern in ihrem eigenen Haus erstochen. Die Tochter und deren Freund stehen wegen Doppelmords vor Gericht.

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Kinderarzt Stefan S. und seine Frau wurden im Januar in ihrem Haus in Mistelbach (Bayern) erstochen.
Kinderarzt Stefan S. und seine Frau wurden im Januar in ihrem Haus in Mistelbach (Bayern) erstochen.
Nicolas Armer / dpa / picturedesk.com

Ein Ärzteehepaar erstochen im eigenen Haus, die vier Kinder zur Tatzeit anwesend und dann der schwere Verdacht gegen die 16 Jahre alte Tochter: Der Doppelmord im fränkischen Mistelbach sorgte zu Jahresbeginn weit über die Gemeinde in der Nähe von Bayreuth hinaus für Entsetzen. Am Mittwoch beginnt vor der Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth der Prozess gegen die Tochter und deren Freund wegen gemeinschaftlichen Doppelmords.

Aufmerksame Nachbarn hörten in dem 1600-Seelen-Dorf um kurz nach Mitternacht in der Nacht zum 9. Januar Hilferufe. Im Keller des Einfamilienhauses entdeckten die Rettungskräfte kurz danach den 51 Jahre alten Ehemann und dessen 47 Jahre alte Frau tot – beide waren erstochen worden.

Tochter erst Wochen später festgenommen

Der Fall schockierte auch deshalb im Ort, weil das Paar sehr bekannt war – der Ehemann Stefan S. war Kinderarzt, er stand kurz vor der Gründung einer neuen Praxisgemeinschaft. Der mutmaßliche Mörder des Paars soll mit dem Wissen der beiden im Haus gewesen sein, es handelte sich um den damals 18-jährigen Freund der zur Tatzeit 16-jährigen Tochter – das älteste der vier Kinder.

Der heranwachsende Mann stellte sich wenige Stunden nach der Bluttat nach einer kurzen Flucht selbst. Was die Ermittler erst Wochen später mitteilten: Mit ihm war auch die 16 Jahre alte Tochter geflohen und hatte sich gestellt. Zunächst erhoben Staatsanwaltschaft und Polizei öffentlich dennoch keinen Verdacht gegen die Jugendliche. Erst sechs Wochen später nahmen sie auch das älteste der vier Kinder fest.

Familiärer Streit als Motiv?

Was genau sich in der Tatnacht ereignete, will das Gericht an 16 Verhandlungsterminen bis zum 16. Dezember aufklären. Viele Fragen dazu sind noch offen. Nach Überzeugung der Ermittler erstach der Freund die Eltern. Seine Freundin, die Tochter, soll ihm aber die ungehinderte Tatausführung erst ermöglicht haben. Juristisch wird dies als aktiver Beitrag zum Mord angesehen, weshalb sie auch wegen Mordes angeklagt ist.

Als Motiv der Tat nehmen Staatsanwaltschaft und Polizei innerfamiliären Streit an. Nach dem Jugendstrafrecht drohen beiden im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Gefängnis. Sieht das Gericht eine besondere Schwere der Schuld, kann das Strafmaß aber auf 15 Jahre heraufgesetzt werden.

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    Sabine Hertel
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