Vermieterin knallhart

Duschen verboten! Mietstreit eskaliert bis vors Gericht

Wegen Wasserflecken sollte ein Mieter seine Dusche monatelang nicht nutzen. Der Streit ging sogar vor Gericht – dieses hat nun entschieden.

Duschen verboten! Mietstreit eskaliert bis vors Gericht
Duschen verboten! Eine Vermieterin verbot ihrem Mieter in Freiburg seine Dusche zu benutzen, weil ein Baufehler vorlag.
Getty Images

Eine Dusche in einem Dachgeschoss-Loft in einem Freiburger Mehrfamilienhaus hat zu einem langen Streit zwischen der Vermieterin und dem Mieter geführt, wie "20 Minutes" berichtet.

Im Februar 2024, fünf Jahre nach seinem Einzug, erhielt der Mieter plötzlich die Anweisung, die Dusche nicht mehr zu verwenden. Grund dafür waren Wasserflecken an der Decke der darunterliegenden Wohnung, in der die Vermieterin lebt. Eine Sanitärfirma stellte fest, dass ein Baufehler bei der Installation die Ursache war. Den Mieter selbst traf keine Schuld.

Eine Ersatzdusche und ein Rechtsstreit

Die Vermieterin bot zunächst an, ihre eigene Dusche mit dem Mieter zu teilen. Doch diese Lösung war nicht alltagstauglich. Statt die Dusche zu reparieren, kam es zum Streit: Im Juni zog der Mieter vor Gericht. Das Mietgericht entschied, dass die Vermieterin die Reparatur innerhalb von 30 Tagen durchführen lassen muss – auf ihre Kosten.

Die Vermieterin legte Einspruch beim Kantonsgericht und später beim Bundesgericht ein. Sie argumentierte, dass die Reparatur nicht dringend und sie im Verfahren nicht ausreichend angehört worden sei. Doch beide Gerichte wiesen ihre Beschwerden ab.

Bundesgericht entscheidet zu Gunsten des Mieters

Vor zehn Tagen entschied das Bundesgericht endgültig zugunsten des Mieters. Die Reparatur der Dusche, die auf weniger als 5.000 Euro geschätzt wird, muss von der Vermieterin übernommen werden, und auch für die Gerichtskosten muss sie aufkommen. Ob der Mieter schlussendlich in der Wohnung bleiben wird, ist unklar.

Zur Erinnerung: Bei einer defekten Dusche darf die Miete vermindert werden: Laut dem Mieterverband um 16 Prozent.

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    Sabine Hertel

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein langwieriger Streit zwischen einer Vermieterin und einem Mieter in Freiburg über die Nutzung einer defekten Dusche eskalierte bis vor das Bundesgericht, das schließlich zugunsten des Mieters entschied.
    • Die Vermieterin muss die Reparaturkosten übernehmen und die Dusche innerhalb von 30 Tagen reparieren lassen, nachdem ihre Einsprüche abgewiesen wurden.
    red, 20 Minuten
    Akt.