Er drehte den Spieß um

500€ Parkstrafe für Wiener, dann kommt alles anders

Ein Wiener sollte für eine vermeintliche Besitzstörung knapp 500 Euro bezahlen. Doch er ließ sich nicht einschüchtern und zog erfolgreich vor Gericht.

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500€ Parkstrafe für Wiener, dann kommt alles anders
500 Euro Strafe sollte ein Wiener eigentlich bezahlen, weil er ein Privatgrundstück angefahren ist. Er dachte allerdings nicht daran.
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Der Wiener Roman F. fiel aus allen Wolken, als er kürzlich eine Zahlungsforderung in Höhe von 495 Euro erhielt. Laut des Schreibens hätte er mit seinem Fahrzeug angeblich rechtswidrig in der Hasnerstraße 128 in Ottakring angehalten. Der Vorwurf der Besitzstörung stand im Raum. Das klagende Unternehmen: die "PV22 Parkplatzvermietung GmbH". Falls der Wiener die geforderte Summe innerhalb von fünf Tagen begleichen würde, müsse er "nur" 395 Euro bezahlen.

Doch Roman F. dachte nicht daran, die Strafe zu bezahlen. Er war sich absolut sicher, nichts falsch gemacht zu haben. Daher suchte sich der Wiener Rechtshilfe bei der Jufina. Diese unterstützte ihn dabei, sich gegen die Besitzstörungsklage zu wehren.

Perfide Vorgehensweise – Wiener wehrt sich

Das Team schaltete einen Anwalt ein – seine klare Rechtsmeinung: Das Anhalten war von der Straßenverkehrsordnung gedeckt, denn Roman F. blieb auf einer öffentlichen Straße stehen. Allerdings wurde er von der "PV22" dabei gefilmt und im Anschluss mit der Klagsandrohung unter Druck gesetzt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Der Kläger soll laut Jufina besonders perfide vorgegangen sein: "Beigelegt waren angebliche Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen sowie ein Schreiben des ÖAMTC, in dem anderen Beklagten in ähnlichen Fällen scheinbar von Gegenwehr abgeraten wird. Beide Dokumente waren teilweise geschwärzt."

Kläger tauchen am Prozesstag nicht auf

Stefan Schleicher, Vorstand der Jufina, äußert sich dazu wie folgt: "Diese Unternehmen hoffen darauf, dass den Betroffenen der Prozess schlicht zu mühselig ist und sie das Geld schnell überweisen. Leider funktioniert das auch oft genug. Wir haben es hier mit einer regelrechten 'Abmahn-Maschinerie' zu tun."

Romans Anwalt übermittelte im weiteren Verlauf seine Gegenargumente, dann wendete sich das Blatt plötzlich. Die Kläger erschienen nämlich gar nicht erst zum Verhandlungstermin. Somit gewann Roman F. automatisch, die Gerichtskosten musste die "PV22" stemmen. Doch damit nicht genug.

Warnung an alle Briefempfänger

Roman F. forderte im Anschluss die "Beweisfotos" an, doch auch hier reagierte das Unternehmen nicht. Es erfolgte eine Gegenklage mit einem Streitwert in Höhe von 5.000 Euro. "Damit wird das Geschäftsmodell schlicht unwirtschaftlich", so Schleicher. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und läuft aktuell noch.

Aufgepasst! Empfänger solcher und ähnlicher Briefe sollten laut Jufina in einem ersten Schritt bei der klagenden Seite nachfragen, welche Daten über den vermeintlichen "Störer" gespeichert wurden. Dadurch kann die Chance der rechtlichen Gegenwehr besser eingeschätzt werden.

Eines sollte man nämlich nicht vergessen: Sobald man nur wenige Sekunden auf oder vor einer fremden Liegenschaft anhält, liegt nur eine geringfügige Störung vor. Laut Jufina sei auch ein Halten von bis zu zehn Minuten unbedenklich, wenn das Fahrzeug dabei nicht verlassen wird. Bevor man also als betroffener "Störer" etwas unternimmt, sollte man unbedingt eine Rechtsmeinung einzuholen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wiener namens Roman F
    • erhielt eine Zahlungsaufforderung über 495 Euro für angeblich rechtswidriges Parken, weigerte sich jedoch zu zahlen und suchte rechtliche Unterstützung bei der JUNO Finanz AG
    • Nachdem die Kläger nicht zum Verhandlungstermin erschienen, gewann Roman F
    • den Fall und reichte eine Gegenklage ein, wodurch das Geschäftsmodell der Kläger unwirtschaftlich wurde
    red
    Akt.