"Lukratives Geschäftsmodell"
Mann lässt Tochter kurz aussteigen, soll 395 € zahlen
Böse Überraschung, als er den Brief öffnete: Ein Mann wurde wegen Besitzstörung auf 395 Euro geklagt. Er hatte kurz auf einem Parkplatz angehalten.
Er habe sein Auto auf der gekennzeichneten Fläche in Vöcklabruck abgestellt und damit den Besitz des Mandanten gestört, teilte die Kanzlei Herrn L. mit. Der Betroffene sieht das anders: Er habe nur für kurze Zeit gestoppt, um seine Tochter aussteigen zu lassen.
Er wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Experten empfahlen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen gerichtlichen Vergleich anzubieten. Darauf stieg die Gegenseite nicht ein und pochte auf die Zahlung der geforderten Summe.
Derartige Beschwerden häufen sich. Für die AK drängt sich der Verdacht auf, "dass es sich hier um ein neues lukratives Geschäftsmodell handelt". Immer mehr Parkplätze werden mit Kameras überwacht und selbst kurzes Anhalten als Vergehen geahndet.
Erst im Sommer war etwa eine Lenkerin geklagt worden: Sie hatte nur kurz an der Linzer Unionstraße gehalten. Ihr Pech: Sie war auf den Parkplatz eines geschlossenen Würstelstandes gefahren. Als sie sah, dass es ihn nicht mehr gibt, stieg sie wieder in ihr Auto.
Schon 2.900 Klagen
Die Bilanz in der Bundeshauptstadt ist ein Aufreger. Dort stieg die Zahl der Besitzstörungsklagen von 2013 bis 2023 um fast 75 Prozent: von jährlich knapp 1.700 auf fast 2.900 Klagen.
Grundsätzlich ist für eine Klage eine Kennzeichnung des Privatgrundstücks nötig. Das Problem: Es ist nicht geregelt, wie diese genau zu erfolgen hat.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein Mann wurde wegen Besitzstörung auf 395 Euro verklagt, nachdem er kurz auf einem Parkplatz angehalten hatte, um seine Tochter aussteigen zu lassen
- Die Arbeiterkammer vermutet, dass es sich hierbei um ein neues lukratives Geschäftsmodell handelt, da immer mehr Parkplätze mit Kameras überwacht werden und selbst kurzes Anhalten als Vergehen geahndet wird