Politik
3G am Arbeitsplatz bleibt auch bei Impfpflicht
Ungeimpfte dürfen unter der Beibehaltung der 3G-Regel auch nach Einführung der Impfpflicht weiterhin arbeiten gehen. Das gab Minister Kocher bekannt.
Auch nach der Einführung der Impfpflicht im Februar 2022 wird es am Arbeitsplatz weiterhin eine 3G-Pflicht geben. Das bedeutet, dass Menschen, die zwar nicht geimpft oder genesen, dafür aber negativ getestet sind, auch nach der Einführung des an und für sich verpflichtenden Jaukerls arbeiten gehen dürfen. Das kündigte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag nach einem Gespräch mit Arbeitsrechtsexperten an.
Der Ressortchef verwies auf Äußerungen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung, dass eine 2G-Regel am Arbeitsplatz nicht praktikabel und umsetzbar wäre. Somit wird die Verweigerung der Impfung wohl nicht als Kündigungsgrund ins Gesetz aufgenommen. Davon nicht betroffen dürften wohl Berufe sein, in denen die Impfung vorgeschrieben ist.
Offene (Detail-)Fragen
Und: Obwohl es zur Beibehaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz weitestgehende Einigkeit gibt, seien die Expertenmeinungen "in Detailfragen differenzierter", heißt es. Konkret geht es dabei dem Vernehmen nach um unterschiedlichen Regelungsbedarf. Im Laufe der Begutachtung könne man aber auch weiterhin Stellungnahmen abgeben, so Kocher.
Schon am Dienstag zeigte sich Kocher im Rahmen einer Pressekonferenz skeptisch, was die Auswirkung der Impfpflicht auf das Arbeitsrecht betrifft. Er glaube in dieser Frage nicht an "einfache Lösungen". Ziel sei immer die Verhältnismäßigkeit von Regeln. Klar wolle man immer klare Regeln vorgeben, allerdings könne man auch nicht jeden potentiellen Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesetzlich regeln, sagte Kocher damals.
Sobald die Impfpflicht in Kraft tritt, müsse es Klarheit geben, so Kocher. Es könne aber nicht sein, dass ein ungeimpfter Angestellter mit dem Jobverlust die höchste Strafe zu erwarten habe, während Selbstständige mit einer Verwaltungsstrafe davonkommen, so Kocher damals.