Politik
2.460 Euro pro Person – der nächste Bonus ist fix
Der nächste Geldbonus in Österreich ist fixiert. Möglich macht ihn die Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes. "Heute" hat die Details.
Der Nationalrat hat den Weg für den nächsten Geldbonus geebnet. Dieser bringt Anpassungen beim Gehaltsbonus für Pflegekräfte. Durch die Novelle des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes stellt der Bund heuer 2.460 Euro pro Person bereit, heißt es aus dem Hohen Haus. Der Bund stellt für den Bonus den Ländern 570 Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023 zur Verfügung. "2022 haben die Länder dieses Geld für einen einmaligen Gehaltsbonus für Pflegepersonal in der Höhe von 2.000 Euro verwendet", heißt es.
Für 2023 soll der gestiegene Bonus nun 2.460 Euro pro Person – inklusive Dienstgeberbeiträge – betragen. Die Zahlungsabwicklung soll zudem vereinfacht und der Bonus auch an Leiharbeitnehmer und Teilzeitkräfte aliquot ausbezahlt werden. Minister Johannes Rauch (Grüne) erklärte beim Beschluss, "dass der Bund den Ländern einen Zweckzuschuss zur Verfügung stellt, um die Gehälter von Pflegekräften aufzustocken". Das Geld sei immer als Gehaltsbestandteil und nicht als einmalige Prämie geplant gewesen – 2022 jedoch als Einmalzahlung erfolgt, weil es anders nicht möglich gewesen sei.
Im neuen Jahr soll der Bonus aber vereinheitlicht in allen Bundesländern ausgezahlt und dabei als Bestandteil des Gehalts berücksichtigt werden. Heißt konkret: Das monatliche Gehalt soll steigen, statt eine Einmalprämie auszuzahlen. Gleichzeitig erklärte Rauch, man sei "bestimmt noch nicht am Ende der Pflegereform", sondern habe einen ersten Schritt gemacht. Während ÖVP und Grüne ihren Beschluss lobten, setzte es knallharte Kritik der Opposition. Josef Muchitsch (SPÖ) bemängelte etwa, dass die 2.000 Euro Bonus im Jahr 2022 nicht netto, sondern brutto ausbezahlt wurden.
Auch mit der vorliegenden Gesetzesänderung gelinge es nicht, diese Ungleichbehandlung zu reparieren, so Muchitsch. Fiona Fiedler (NEOS) wiederum kritisierte, dass der Bonus an der Lebensrealität der Betroffenen vorbeigehe – man habe gewisse Berufsgruppen entweder vergessen oder bewusst ausgelassen. Gerhard Kaniak (FPÖ) merkte zusätzlich an, dass der Bonus nicht in allen Bundesländern in gleicher Höhe ausgezahlt worden sei und forderte eine steuer- und abgabenfreie Auszahlung des Bonus rückwirkend für das Jahr 2022 und für 2023 sowie die Folgejahre. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.