Behörden bleiben lange untätig
20 Wochen Warten – Wiens Rattenproblem außer Kontrolle
Wie ein aktueller Prüfbericht des Stadtrechnungshofes zeigt, gibt es Mängel bei der Rattenbekämpfung. Gerade die langen Wartezeiten sind ein Problem.
Durch aktuelle Untersuchungen des Stadtrechnungshofes wurden im Bereich der Rattenbekämpfung in Wien grobe Mängel festgestellt. Es würde oft viel zu viel Zeit zwischen der Meldung einer Rattensichtung und dem Setzen von Maßnahmen vergehen. Oft wurden die Behörden erst nach 20 Wochen tätig. Gerade mit Blick auf die schnelle Reproduktionszeit der Ratten stelle dies ein Problem dar.
Fünf Monate keine Reaktion
Routinemäßige Rattenkontrollen seitens der zuständigen MA 40 - zuständig für Sozial- und Gesundheitsrecht- würden laut dem Bericht zu "Rattenbekämpfung und Naturschutz" nicht durchgeführt werden. Sieht man als Anrainer eine Ratte im Wohnhaus, wird man nur aus gegebenem Anlass aufgefordert, Nachweise über die Beauftragung eines Schädlingsbekämpfungsunternehmens sowie über die dokumentierten Nachschauen vorzulegen. Bis die Behörden jedoch tätig werden, vergeht oft eine Menge Zeit: In rund der Hälfte aller untersuchten Fälle dauerte es bis zu 20 Wochen, bis die MA 40 nach der Rattensichtung tätig wurde. Bloß bei knapp einem Drittel der Fälle lag die Reaktionszeit bei null bis sechs Wochen. Als Grund hierfür gab die MA 40 mangelnde Personalressourcen an.
"Eine mangelnde Rattenbekämpfung stellt ein Gesundheitsrisiko in der Stadt dar. Ratten können Krankheiten übertragen. Es muss zumindest sichergestellt werden, dass auf Rattensichtungen sofort und konsequent reagiert wird. Einfach nur die Augen verschließen, bringt niemandem etwas", äußert sich der Vorsitzende des Stadtrechnungshof-Ausschusses und Grünen-Klubobmann David Ellensohn.
Keine Fristen für Wiener Wohnen
Wurden Rattensichtungen gemeldet, erhob die MA 40 die Größe der Rattenpopulation nicht. Der Stadtrechnungshof hält präventive Maßnahmen jedoch für essenziell, wenn es um die Rattenbekämpfung geht. Liegen aber keine Zahlen zur Populationsgröße vor, gestaltet sich dies schwieriger. Auch sei es wichtig, sich einen Eindruck von der Situation vor Ort zu machen, um herauszufinden, welche Hausverwaltung die verantwortliche ist.
Weiters fiel auf: Wiener Wohnen wird anders behandelt als andere Gebäude in Wien. Konkret wird bemängelt, dass die MA 40 bei Wiener Wohnen kaum kontrolliert habe, ob Maßnahmen zur Rattenbekämpfung gesetzt wurden. Privatpersonen fordert die MA 40 dazu auf „Nachweise über die Beauftragung eines behördlich befugten Schädlingsbekämpfers zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Rattenbefall vorzulegen“, sofern eine Sichtung gemeldet wurde. Für Wiener Wohnen gelte diese Frist nicht, es werde lediglich um Information gebeten, "sobald die Kontrolle erfolgt ist". "In der Rattenverordnung waren keine derartigen Ausnahmen normiert", heißt es seitend des Stadtrechnungshofes.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein aktueller Prüfbericht des Stadtrechnungshofes Wien zeigt erhebliche Mängel bei der Rattenbekämpfung auf, insbesondere die langen Wartezeiten von bis zu 20 Wochen zwischen Rattensichtungen und Maßnahmen.
- Die MA 40 wird für mangelnde Routinenkontrollen und unzureichende Reaktionszeiten kritisiert, was ein Gesundheitsrisiko darstellt, da Ratten Krankheiten übertragen können.