Politik

So kompliziert kommst du an den 150-Euro-Energiebonus

Ab April bekommen alle im Rahmen des Energiekostenausgleichs einen 150-Euro-Gutschein. An das Geld zu kommen wird aber etwas kompliziert.

Roman Palman
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150 Euro an Energiekostenausgleich sollen nun als Gutschein kommen. (Symbolbild)
150 Euro an Energiekostenausgleich sollen nun als Gutschein kommen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht – das scheint das neue Motto der Regierung zu sein. In den letzten Wochen blieb kaum etwas so, wie es ursprünglich angekündigt wurde. Erst ließ man die überhastet beschlossene Impflotterie an die Wand fahren, dann machte Ex-Interimskanzler und jetzt Außenminister Alexander Schallenberg einen Rückzieher beim neuen Botschafterposten für seinen Platzhalter Michael Linhart einen Rückzieher und jetzt muss der Energiekostenausgleich wegen Protesten aus der E-Wirtschaft als Gutschein umgesetzt werden. Dessen Umsetzung wird erst recht wieder kompliziert.

Bürger muss sich anmelden

150 Euro sollen an jeden von insgesamt rund 4 Millionen Haushalte in Österreich ausgeschüttet werden. Dazu will die Regierung ab April einen Gutschein per Post an alle Bürger ausschicken. Warum erst ab April? "Davor sind technische und rechtliche Vorbereitungsarbeiten noch notwendig", heißt es seitens der Regierung.

Der Grund: Jeder Haushalt muss nach Erhalt erst seinen Gutschein auf einer dafür eigenes erstellten Webseite oder per postalischer Einsendung einlösen. Damit gibt man als Bürger den Behörden seine datenschutzrechtliche Zustimmung und erhält dafür die Förderung. Wie und wo das im Detail abläuft ist noch unklar, die nötigen Daten sollen aber auf dem Gutschein aufgedruckt sein.

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    Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (GRÜNE) sowie Michael Strugl, Präsident von Österreichs Energie, präsentieren den "Energiekostenausgleich" am 23. Februar 2022.
    Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (GRÜNE) sowie Michael Strugl, Präsident von Österreichs Energie, präsentieren den "Energiekostenausgleich" am 23. Februar 2022.
    Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

    Abrechnung

    Eine Barablöse ist nicht möglich, die 150 Euro werden später von der nächsten Jahresabrechnung des Anbieters abgezogen. Weil die gestiegenen Preise erst bei der Jahresabrechnung fällig werden, helfe die Entlastung so somit genau dann, wann die Teuerung für die Bürger auch spürbar werde, argumentiert die Regierung.

    Wer seine Jahresabrechnung aber bereits vorher abgestottert hat, schaut vorerst durch die Finger. Dann wird der Energiekostenausgleich nämlich erst 2023 abgezogen.

    Wer gar nichts bekommt

    Wer allerdings nicht reagiert oder vergisst, den Gutschein selbst aktiv einzulösen, bekommt nach dem angekündigten Modus operandi überhaupt nichts.

    Und noch eine bürokratische Stolperfalle gibt es, denn wie berichtet, dürfen längst nicht alle Haushalte den Gutschein auch einlösen, obwohl sie ihn zugestellt bekommen.

    Ausgeschlossen davon ist, wer keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, keine Stromrechnung bezahlt, oder mehr als ein Einkommen in der Höhe der (zweifachen) ASVG-Höchstbemessungsgrundlage bezieht. Aktuell liegt diese bei 5.670 Euro brutto monatlich.

    Wer widerrechtlich abcasht, begeht Förderbetrug und muss die 150 Euro zurückzahlen und muss außerdem "mit rechtlichen Folgen rechnen", warnt die Koalition. Das Finanzministerium werde stichprobenartig kontrollieren.

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      privat, iStock