Politik
Nach Prozess neue Drohung gegen Maurer
Sigi Maurer erhielt nach ihrem (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch Hass-Nachrichten auf Twitter. Sie reagierte mit einem Seitenhieb auf den Richter.
Die ehemalige Grüne Nationalratsabgeordnete Sigi Maurer (33) wurde am Dienstag in erster Instanz schuldig gesprochen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht, Maurer hat angekündigt, Berufung einzulegen.
Die Urteilsbegründung missfällt ihr - und einigen Kommentatoren - wohl. So hat sie eine neue Hass-Meldung inklusive ihrer Reaktion darauf auf Twitter gepostet.
Worum ging es im Prozess? Vom privaten Facebook-Account eines Biershop-Besitzers erreichten sie belästigende Nachrichten. Weil Maurer sie mit vollem Namen des Mannes veröffentlichte, klagte dieser auf Üble Nachrede und Kreditschädigung. Weil der Richter den Wahrheitsbeweis nicht ausreichend erbracht sah, sprach er sie teilweise schuldig. Lesen Sie hier mehr dazu!
"Sorgfaltspflicht"
Da Twitter als Medium gilt, habe Maurer auch gegen das Medienrecht verstoßen, indem sie keine "journalistische Sorgfaltspflicht" walten habe lassen. Sie hätte vor Veröffentlichung die Gegenseite befragen müssen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Wieder Hass auf Twitter
Maurer, die sich über das Urteil "sehr erschüttert" zeigte, bekam nach Bekanntwerden ihres (nicht rechtskräftigen) Schuldspruches weitere Hass-Nachrichten auf Twitter.
Sie veröffentlichte sie erneut - jedoch diesmal nicht mit dem vollen Namen des Verfassers.
Ein Mann schrieb ihr: "Hass hast du dir verdient. Zu Weihnachten gibt es Seit für dich und deines gleichen". Auch Maurers Antwort darauf machte sie öffentlich: "Sehr geehrter Herr (Name anonymisiert), um meiner journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen bitte ich Sie um Bestätigung, dass Sie diese Nachricht tatsächlich selbst verfasst und abgesendet haben. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Sigi Maurer".
In einem kleinen Seitenhieb auf ihre Urteilsbegründung kommentierte sie: "Künftiges Management von direct messages auf social media sieht dann so aus. Stichwort journalistische Sorgfaltspflicht."
Alle Twitter-User sind Journalisten?
Auch ORF-Moderator Armin Wolf kann mit der richterlichen Interpretation in Sachen Medienrecht wenig anfangen. "Der Richter im Sigi Maurer-Prozess verlangt also von jedem/jeder Twitter-NutzerIn "journalistische Sorgfaltspflicht", kommentierte Wolf.
(red)