Wirtschaft

"Zwangsgebühr" – so kannst du gegen ORF-Abgabe klagen

Rechtsanwälte und ein Prozessfinanzierer wollen Sammelklage gegen die neue ORF-Gebühr einreichen. Ein Anwalt spricht gar von einer "Zwangsgebühr".

Rene Findenig
Der ORF-Gebühr droht weiteres Ungemach.
Der ORF-Gebühr droht weiteres Ungemach.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Bis auf wenige Ausnahmen zahlen ab 1. Jänner 2024 alle Haushalte in Österreich die neue ORF-Gebühr als Haushaltsabgabe. 15,30 Euro pro Monat und pro Österreicher kostet die neue ORF-Gebühr im Monat, darauf schlagen sechs der neun Bundesländer noch eine Landesabgabe drauf. Alle Haushalte in Österreich müssen zahlen, egal ob sie TV, Radio oder Computer daheim stehen haben – oder nicht. Grundsätzlich gilt aber: Wer von der bisherigen GIS befreit war, soll das auch von der neuen ORF-Gebühr bleiben und für bisherige GIS-Zahler soll es günstiger werden.

Nach dem Wirbel darum, dass die Gebühr teilweise im Voraus für ein ganzes Jahr abgedrückt werden soll, wartet auf die ORF-Abgabe nun weiteres Ungemach. Ein Prozessfinanzierer kündigt nämlich eine Sammelklage an, der sich jeder Bürger soll anschließen können. Die Wiener LVA24 Prozessfinanzierung GmbH sucht aktuell nach Interessenten, die sich einer Sammelklage anschließen würden: "Laut Expertenmeinung gibt es durchaus gute Argumente dafür, dass eine Finanzierung mittels 'Zwangsgebühren' durch alle Haushalte in Österreich als nicht zeitgemäß und unzulässig zu qualifizieren ist."

Stelle der Verfassungsgerichtshof fest, "dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, haben Kunden möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht eingehobenen Gebühr", heißt es. Ob es wirklich zur Sammelklage kommt, ist derzeit noch unklar: "Übernehmen wir einen Fall zur Prozessfinanzierung schreiten Rechtsanwälte ein und wir tragen das gesamte Prozesskostenrisiko (inkl. Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachter- und gegnerische Kosten) auf Basis eines Prozessfinanzierungsvertrages. Nur im Erfolgsfall erhalten wir 15% vom tatsächlich erstrittenen Vermögensvorteil."

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    Polizisten mussten das ORF-Zentrum abriegeln.
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    Zitiert wird in der Causa auch Rechtsanwalt Oliver Felfernig, von dem es heißt: "Durch diese 'Zwangsgebühr' werden Fragen nach der Verletzung des Gleichheitssatzes, des Rechtes auf Eigentum u.ä. aufgeworfen. Überhaupt scheint der gesetzliche Auftrag nicht ausreichend klar und bestimmt definiert. Nachprüfbare Ziel- und Sparvorgaben, insbesondere konkrete Strukturmaßnahmen z.B. die operativen Personal- und Sachkosten betreffend, im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern fehlen völlig." Er fordert eine "umfassende Interessenabwägung" des Verfassungsgerichtshofs ein.

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