Teure Heimkehr

Zollfalle im Urlaub: Für diese Souvenirs drohen Strafen

Von exotischen Muscheln bis zu Lebensmitteln – was du im Urlaub bedenken solltest, um hohe Strafen beim Zoll zu vermeiden.

Österreich Heute
Zollfalle im Urlaub: Für diese Souvenirs drohen Strafen
Für die Mitnahme von Souvenirs aus dem Urlaub gelten mitunter strenge Regeln.
Sabine Hertel

Die Sommerzeit ist Urlaubszeit. Wer im Urlaubsort Mitbringsel in sein Reisegepäck einpacken möchte, sollte aber unbedingt sichergehen, diese Produkte oder Fundstücke aus seinem Urlaubsland mitnehmen zu dürfen und außerdem in Österreich einführen zu dürfen. Ansonsten drohen Strafen.

Von Tabakwaren über Souvenirs bis hin zu Tieren gelten verschiedene Regeln. Das Finanzministerium und das Zollamt Österreich informieren daher über wichtige Zollbestimmungen.

Riesenmuscheln, Perlen und Co. – Vorsicht bei Souvenirs

Bei allen Schätzen, die man aus dem Urlaub mitbringen möchte, müssen die internationalen Artenschutzregeln bedacht werden. Artikel wie Elfenbein, Tropenholz oder Produkte aus geschützten Tierarten dürfen möglicherweise nicht oder nur mit den entsprechenden Artenschutzdokumenten eingeführt werden.

Ausnahmen sind dabei bis zu 125 Gramm Kaviar von Störarten in einzeln gekennzeichneten Behältern, bis zu drei Stück sog. Regenstöcken (rainsticks, aus Kakteenholz gefertigte Musikinstrumente), bis zu vier verarbeitete Produkte aus Krokodilhäuten oder anderen Teilen von weniger streng geschützten Krokodilarten (ausgenommen Fleisch und Jagdtrophäen), bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken, bis zu vier toten Exemplare von Seepferdchen, bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln, oder bis zu einem kg Holzspäne, 24 ml Öl und zwei Sets von Perlen (oder Gebetsperlen bzw. zwei Halsketten oder Armbänder) aus Adlerholz pro Person.

Fleisch, Milch, Honig – welche Lebensmittel dürfen mit?

Innerhalb der Europäischen Union können grundsätzlich Waren tierischen Ursprungs (Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie Erzeugnissen, die Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse oder Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse enthalten) in geringen Mengen, die zum persönlichen Verbrauch bestimmt sind, im persönlichen Gepäck mitgebracht werden.

Die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs im persönlichen Gepäck aus Drittländern zum privaten Verbrauch ist nur für folgende Produkte möglich: Honig und Bienenwachs, Gelee Royal, Propolis, max. 2 Kilogramm Pollen, max. 2 Kilogramm Konsumeier, Säuglingsmilchpulver, Säuglingsanfangsnahrung, max. 2 Kilogramm medizinische Lebensmitteln und maximal 2 Kilogramm aus gesundheitlichen Gründen benötigtes Heimtierfutter. Fischereierzeugnisse können in der Menge von einem Fisch oder max. 20 Kilogramm eingeführt werden. Die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen sowie Milch und Milcherzeugnissen ist nicht erlaubt.

Unbedingt vorab über die Zollbestimmungen informieren, damit bei der Rückreise keine böse Überraschung wartet!
Unbedingt vorab über die Zollbestimmungen informieren, damit bei der Rückreise keine böse Überraschung wartet!
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Die Verbringung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der Europäischen Union unterliegt keinen Beschränkungen. Bananen, Datteln, Ananas und Durian sowie Kokosnüsse aus Drittländern können ebenfalls mitgenommen werden und unterliegen keiner Kontrollpflicht.

Innerhalb der EU: Maximal 800 Zigaretten und 110 Liter Bier

Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr, was bedeutet, dass Waren für den Eigenbedarf in der Regel ohne zusätzliche Abgaben über die Grenzen mitgenommen werden können. Aber Achtung: Es gibt Obergrenzen für den Einkauf von Tabakwaren und Alkohol, die zu beachten sind!

Vorausgesetzt, die Waren sind ausschließlich für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt, gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Rauchtabak, 800 Tabaksticks ("Heets") oder bei anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltener Tabak sowie 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Alkoholika bis 22 % vol., 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.

Strengere Regeln für Tabak und Alkohol aus Nicht-EU-Staaten

Anders verhält es sich bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land. Hier gelten spezifische Freimengen bei Tabak und Alkohol. Abgabenfrei für Ihren privaten Gebrauch können Sie 200 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von max. drei Gramm), 50 Stück Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak einführen.

Bei Alkohol gelten Mengenbeschränkungen von einem Liter mit über 22 % vol. oder unvergällter 80 %-iger Ethylalkohol oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt unter 22 % vol. Zusätzlich erlaubt sind 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.

Waren mit Wert bis 300 Euro abgabenfrei

Andere Waren sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro je Reisenden bzw. 430 Euro für Flugreisende abgabenfrei, sofern es sich um eine nichtgewerbliche Einfuhr handelt. Innerhalb dieser Freigrenzen dürfen auf die Produktgruppe "Tabak zum Erhitzen" höchstens 800 Tabaksticks oder im Falle anderer Aufmachung 250 Gramm enthaltener Tabak entfallen.

Wenn die Freimengen und Freigrenzen bereits ausgeschöpft sind, richten sich die Zollsätze grundsätzlich nach dem EU-Zolltarif. Für jede Ware bzw. Warengruppe ist ein eigener Zollsatz vorgesehen. Waren bis zu einem Gesamtwert von 700 Euro werden mit einem Pauschalsatz von 2,5 % verzollt. Zusätzlich wird die Einfuhrumsatzsteuer eingehoben. Das gilt aber nicht für Tabakwaren und für "freie" Waren.

Maximal fünf Heimtiere erlaubt

Bei Reisen innerhalb der EU können bis zu fünf Heimtiere (Hunde, Hauskatzen und Frettchen) pro Person mitgeführt werden, sofern für jedes Tier einen Heimtierausweis (Pet-Passport) oder bei Tieren aus Drittstaaten eine Tiergesundheitsbescheinigung mitgeführt wird.

Je nach Herkunft der Tiere können die erforderlichen Voraussetzungen unterschiedlich sein. Werden diese nicht erfüllt, sind die Tiere wieder in das Herkunftsland zurückzusenden oder in Quarantäne zu nehmen. Die Kosten dafür sind jeweils durch die Reisende oder den Reisenden zu tragen und können mehrere Tausend Euro pro Tier betragen.

Tipp: Auf Nummer sicher gehen!

"Die schönste und sicherste Urlaubserinnerung ist immer das Foto. Wenn es doch ein Souvenir sein soll, dann beachten Sie bitte unsere Tipps für eine sorgenfreie Rückreise. Denn Probleme am Zoll können ganz leicht vermieden werden und ein Mitbringsel aus dem Urlaub soll ja weder zum Artensterben beitragen, noch zu Strafen führen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte vorab und gehen Sie auf Nummer sicher", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Weitere Informationen und Details zu den einzelnen Regelungen findet man auf der Website des Finanzministeriums.

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    Manfred Fesl, Pierer Mobility AG

    Auf den Punkt gebracht

    • Das österreichische Finanzministerium informiert über wichtige Zollbestimmungen für eine reibungslose Rückkehr aus dem Urlaub, einschließlich Regeln für Souvenirs, Lebensmittel, Tabak und Alkohol sowie die Einfuhr von Tieren
    • Es gibt spezifische Mengenbeschränkungen und Freigrenzen für Tabak und Alkohol, abhängig davon, ob man aus einem EU- oder Nicht-EU-Land einreist
    • Zusätzlich sind bis zu 300 Euro abgabenfreie Waren erlaubt, und es gelten spezielle Regeln für die Mitnahme von Heimtieren
    • Es wird empfohlen, sich vorab zu informieren, um Probleme am Zoll zu vermeiden
    red
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